GASTRONOMIE

Gründen in der Gastro in Stuttgart & Region: Was du wirklich wissen musst

Vor der Gründung solltest du vier Dinge klären:

  1. Konzept & Rechtsform
    Passt dein Angebot ins Gaststättengewerbe (Verzehr vor Ort oder Beherbergung) – und in welcher Rechtsform gründest du, zum Beispiel als Einzelunternehmen oder GmbH?
  2. Standort & Anzeige
    Ist dein Standort baurechtlich für Gastro geeignet – und hast du die Gewerbeanmeldung mit Anzeige deines Gaststättengewerbes rechtzeitig eingeplant? Bei Foodtruck oder Eiswagen kommen zu den „normalen“ Gastro‑Pflichten ein paar mobile Besonderheiten dazu, etwa Kfz‑Zulassung, Versicherung, eine geeignete, hygienische Innenausstattung mit leicht zu reinigenden Flächen, Handwaschbecken mit Warmwasser, getrennte Lagerung, ausreichende Kühlung und eine Lösung für Abwasser.
  3. Schulungen & Hygiene
    Brauchst du einen Unterrichtungsnachweis, eine LMHV‑Schulung und die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz – und wie dokumentierst du Hygiene (HACCP, Pläne, Checklisten)?
  4. Geld & Beratung
    Wie finanzierst du Miete, Ausstattung, Waren und Personal – und nutzt du die Gründungsberatung deiner IHK für Businessplan, Fördermittel und Formalitäten?

Was ist ein Gaststättengewerbe – und gehört dein Konzept dazu?

Ein Gaststättengewerbe liegt vor, wenn du Getränke vor Ort ausschenkst, zubereitete Speisen vor Ort anbietest oder Gäste übernachten lässt – egal ob Café, Restaurant, Bar, Imbiss, Club, Hostel oder Hotel. Auch wenn du als selbstständige Anbieterin oder Anbieter von einem festen Platz aus Speisen oder Getränke verkaufst, zum Beispiel mit Foodtruck oder Eiswagen, fällst du ins Gaststättengewerbe. Dein Betrieb richtet sich an die Allgemeinheit oder bestimmte Gruppen, zum Beispiel Vereinsmitglieder oder Event-Gäste.

Was hat sich seit dem 1. Januar 2026 geändert?

Die klassische Gaststättenerlaubnis (Konzession) ist weggefallen, sie wurde durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Du musst deinen Betrieb jetzt zusammen mit der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen, eine gesonderte Konzession bekommst du nicht mehr. Auch für vorübergehende Gaststätten bei Festen oder Events reicht künftig eine Anzeige, solange du die Fristen und Vorgaben einhältst.

Wie funktioniert das neue Anzeigeverfahren?

Stehendes Gastgewerbe (z. B. Café, Restaurant, Bar)
Die Anzeige läuft über die Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung mit ein paar Extras. Du brauchst dafür entweder einen Unterrichtungsnachweis der IHK oder eine Kopie eines einschlägigen Abschlusszeugnisses, musst die Betriebsart und eine mögliche Außenbewirtschaftung angeben und die Anzeige in der Regel sechs Wochen vor Betriebsstart abgeben. Die Gemeinde kann die Sechs-Wochen-Frist verkürzen, etwa bei Rechtsformänderungen, Betriebsübernahmen oder wenn ein Betrieb im Todesfall weitergeführt wird.
Vorübergehendes Gastgewerbe (z. B. Stadtfest, Vereinsfest)
Wenn du nur vorübergehend Gastro anbietest, meldest du das bei der zuständigen Gemeinde an. Du musst Name, Anschrift sowie Ort und Zeit des besonderen Anlasses angeben, die Anzeige in der Regel zwei Wochen vorher machen und brauchst keinen Unterrichtungsnachweis – aber Vereine sind nur anzeigepflichtig, wenn sie Alkohol ausschenken.
Strauß- oder Besenwirtschaft
Für Strauß- oder Besenwirtschaften erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Gaststättenbehörde. Du gibst Name, Anschrift sowie Ort und Zeitraum des Ausschanks an, meldest dich mindestens zwei Wochen vor Beginn und brauchst keinen Unterrichtungsnachweis.

Unterrichtungsnachweis: Brauchst du ihn – und warum?

Wenn du keine Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich hast, ist der Unterrichtungsnachweis Pflicht – unabhängig davon, ob du Alkohol ausschenkst. Das gilt also auch für alle Imbisse, Schnellrestaurants und ähnliche Konzepte. Die Inhalte der Unterrichtung wurden modernisiert und du machst die Schulung bei deiner IHK, idealerweise vor der Eröffnung, damit du rechtlich und fachlich auf der sicheren Seite bist.

Was bleibt neben der Anzeige weiter wichtig?

Auch wenn die Konzession weg ist, bleiben Themen wie Baurecht, Lärmschutz und Hygiene voll relevant – dein Laden muss die Anforderungen weiterhin erfüllen. Außerdem gelten die Regeln zu Nichtraucherschutz, Jugendschutz und Sperrzeiten, dazu kommen Dinge wie Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, GEMA bei Musik und deine steuerlichen Pflichten. Wenn du planst, längerfristig in Stuttgart oder der Region aktiv zu sein, lohnt es sich, diese Punkte früh einzuplanen, damit später nichts deine Öffnung ausbremst.
Nutzt du bereits die Gründungsberatung deiner IHK für Businessplan, Fördermittel und Formalitäten? - Dies wäre ein erster, möglicher Schritt.

Lebensmittelsicherheit: Von Infektionsschutz bis HACCP

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, brauchen eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt. Das betrifft Beschäftigte in Gaststättenküchen und Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung, für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten gibt es eine vereinfachte Belehrung über das Gesundheitsamt.

Lebensmittelhygiene und HACCP

Als Betreiberin oder Betreiber musst du sicherstellen, dass alle im Team passend zu ihrer Tätigkeit über Hygiene informiert oder geschult sind. Du legst selbst fest, wie die Schulungen aussehen, wichtig ist nur, dass allgemeine Hygieneanforderungen und die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz abgedeckt und deine Maßnahmen dokumentiert werden. Die IHK Region Stuttgart bietet Schulungen nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung an, deren erfolgreiche Teilnahme dich zur Durchführung von Personalschulungen berechtigt.

Tipps für deinen Gastro-Start in Stuttgart & Region

Über die gemeinsame Landingpage der IHKs in Baden‑Württemberg und des DEHOGA (https://www.dehogabw.de/) findest du alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben, Hygieneinfos und praktische Downloads wie Checklisten, Vorlagen und Aushänge. Zusätzlich kannst du den Informations- und Beratungsservice deiner IHK nutzen, etwa in persönlichen Gesprächen oder über Broschüren zu Gründung, Fördermitteln und Praxisfragen. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA kann dir bei Rechtsfragen, Weiterbildung und Interessenvertretung helfen, während Portale wie startupbw.de dir einen Überblick zu Förderprogrammen und Finanzierung liefern.

Welche Voraussetzungen brauche ich 2026 für die Gründung in der Gastronomie in Stuttgart?

Du brauchst eine Gewerbeanmeldung mit Anzeige deines Gaststättengewerbes, je nach Ausbildung einen Unterrichtungsnachweis und musst baurechtliche, hygienische und jugendschutzrechtliche Vorgaben erfüllen.

Wie funktioniert das neue Anzeigeverfahren für mein Gaststättengewerbe?

Du meldest dein stehendes Gastgewerbe über die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt an – mit Angaben zu Betriebsart, möglicher Außenbewirtschaftung und den geforderten Nachweisen.

Wann brauche ich einen Unterrichtungsnachweis für meinen Gastro‑Betrieb?

Du brauchst den Unterrichtungsnachweis immer dann, wenn du keine passende Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich hast – unabhängig davon, ob du Alkohol anbietest, also auch bei Imbiss oder Schnellrestaurant.

Welche Hygiene- und Lebensmittelsicherheitsregeln gelten für Restaurants, Bars und Foodtrucks in der Region Stuttgart?

Du brauchst eine Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, musst Hygieneschulungen organisieren, die allgemeinen und betriebsspezifischen Hygieneanforderungen einhalten und deine Maßnahmen im Rahmen von HACCP dokumentieren
Die Schulungen findest du unter den jeweiligen Links: Lebensmittelhygiene und HACCP Hygienemanagement.
Bitte beachte auch unsere Artikel zur Lebensmittelhygiene und HACCP Hygienemanagement.
Quellen:
https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/tourismus/gastronomie/hotel-und-gaststaettengewerbe-tipps-673538
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2026_Factsheet_Branche_LGastG.pdf
https://www.ihk.de/stuttgart/bildung-schulung-pruefung/pruefungen/gaststaettengewerbe
https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/tourismus/gruendung-eines-foodtrucks-3587326
https://www.ihk.de/nordwestfalen/branchen/dienstleistung/gaststaettengewerbe/unterrichtung-im-gastgewerbe-3610322
https://www.schramberg.de/de/aktuelles/meldungen/Landesgaststaettengesetz-2026.php