Nr. 6199026

Lebensmittelhygiene

Wir führen Schulungen nach § 4 der LMHV (Lebensmittelhygieneverordnung) durch. Die Schulung ist für alle geeignet die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Zum Abschluss gibt es eine IHK-Teilnahmebestätigung.

Was ist die Lebensmittelhygieneverordnung?

Die Lebensmittelhygieneverordnung ist eine bundesweite Verordnung über die hygienischen Anforderungen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln (mit Ausnahme der Urproduktion). Für sämtliche Unternehmen der Lebensmittelbranche – von den lebensmittelherstellenden Unternehmen über den Handel bis hin zu Verpflegungseinrichtungen – wird ein generelles Gebot zur Einhaltung hygienisch einwandfreier Bedingungen aufgestellt.

Für wen ist die Lebensmittelhygieneschulung Pflicht?

  • Küchenpersonal in Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelverarbeitung
  • Reinigungs- und Spülkräfte, die mit lebensmittelbezogenen Bereichen zu tun haben
  • Servicekräfte, die Speisen oder Getränke ausgeben oder servieren
  • Alle, die in irgendeiner Form mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien beschäftigt sind
Bei Neueinstellung müssen alle Mitarbeiter, auch Saison- und Aushilfskräfte vor Arbeitsantritt geschult werden.
Ausnahme: Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt wurden, sind freigestellt.

Warum Hygieneschulungen so wichtig sind:

  • Sie stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden die Hygieneanforderungen im Lebensmittelbereich kennen und umsetzen.
  • Du erfüllst mit regelmäßigen Schulungen die Vorgaben aus der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).
  • Gut geschulte Mitarbeiter tragen aktiv dazu bei, Lebensmittelkontaminationen und Krankheitsübertragungen zu verhindern.
  • Die Schulungen schaffen Bewusstsein für sauberes Arbeiten, persönliche Hygiene und den richtigen Umgang mit Lebensmitteln.
Durchführung:
Wir bieten fast jeden Monat Termine an. Hier findest du die Terminübersicht für die Lebensmittelhygieneschulungen.

Hinweis

Die Schulung ersetzt nicht die Gaststättenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG und ist auch nicht mit der Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleichzusetzen.
Weitere Angebote:
Hier findest du Schulungen zum HACCP-Hygiene Management.