23.04.2024

Weiterhin langsamer Mittelabfluss beim Klima- und Transformationsfonds

Die Abrechnung des Sondervermögens des Bundes „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für 2023 zeigt erneut, dass sich viele Förderprogramme des Fonds nur zögerlich umsetzen lassen.
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist einer der größten Investitionsnebenhaushalte des Bundes und soll der Förderung des Übergangs in eine klimaneutrale Wirtschaft dienen. Die Mittel des KTF sind rechtlich und wirtschaftlich vom Bundeshaushalt getrennt und werden im jährlichen Wirtschaftsplan festgelegt. Verschiedene Bundesministerien, darunter das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, sind für die Verwaltung der KTF-Mittel verantwortlich. Der 13. Bericht zum KTF legt nun die Abrechnung für 2023 vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Dieses Gesetz sah eine Zuführung von 60 Milliarden Euro an den KTF vor. Im Wirtschaftsplan 2023 des KTF wurden daraufhin die ursprünglichen Soll-Werte um 60 Milliarden Euro reduziert – sowohl bei der Entnahme aus der Rücklage (auf etwa 18,9 Milliarden Euro) als auch bei der Zuführung zur Rücklage (auf etwa 4,8 Milliarden Euro). Um nach dem Urteil weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, wurden noch am 15. November 2023 alle im KTF-Wirtschaftsplan 2023 ausgebrachten und zu diesem Zeitpunkt noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung gesperrt. Diese haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wurde für den KTF mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgehoben.

Finanzierung des KTF

Eine jährliche Finanzierungsgrundlage für den KTF sind die auf ihn entfallenden Anteilen der Erlöse aus den Versteigerungen CO2-Zertifikaten im Rahmen des Europäischen Emissionshandels und aus der nationalen CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt erfolgte 2023 nicht.
Aus dem europäischen Zertifikate-Handel erzielte der KTF im Jahr 2023 Einnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro (Soll: 7,3 Milliarden Euro). Für das nationale Emissionshandelssystem nach dem BEHG waren Einnahmen in Höhe von 8,6 Milliarden Euro eingeplant. Tatsächlich flossen dem KTF im Jahre 2023 Einnahmen in Höhe von 10,7 Milliarden Euro zu. Das deutlich höhere Ist-Ergebnis ist nach Angaben der Bundesregierung insbesondere auf das Aussetzen des ursprünglich für 2023 geplanten Anstiegs des CO2-Preises zurückzuführen. Aufgrund des im Vergleich zum Jahr 2022 unveränderten Preises von 30 Euro pro Tonne kam es zum Jahresende 2022 zu einer Dämpfung des Kaufverhaltens sowie im Jahr 2023 zu entsprechenden Nachholeffekten.

Ausgaben des KTF blieben 2023 wiederholt deutlich unter Soll

Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden Programmausgaben in Höhe von 20,1 Milliarden Euro (2022: 13,7 Milliarden Euro) geleistet. Das bedeutet für 2023 eine Mittelauslastung von 55 Prozent. Der Großteil entfiel mit 11,1 Milliarden Euro auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), rund 2,6 Milliarden Euro auf die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge („Umweltbonus“) sowie rund 1,6 Milliarden Euro auf Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen.
Die geringeren Ist-Ausgaben gegenüber den Soll-Ansätzen (rund 15,8 Milliarden Euro) sind vor allem auf einen geringeren Mittelabfluss aus dem BEG-Förderprogramm (Unterauslastung von 5,8 Milliarden Euro) zurückzuführen. Die Bundesregierung gibt an, dass sich größere systemische Sanierungsmaßnahmen verzögerten und selbst beantragte Fördermittel nur teilweise abgerufen wurden. Die Minderausgaben beim Titel „Dekarbonisierung der Industrie“ (rund 2,2 Milliarden Euro) resultieren zum einen daraus, dass unter anderem infolge der Überarbeitung der EU-Beihilfeleitlinien (KUEBLL) eine Neuausrichtung des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie“ (DDI) notwendig war. Zum anderen kam die Umsetzung von Klimaschutzverträgen nicht voran wie eigentlich geplant. Auch hinsichtlich der Zuschüsse zur Errichtung der Tank- und Ladeinfrastruktur blieben die Ausgaben im Jahr 2023 hinter dem Soll-Ansatz zurück (rund 1,8 Milliarden Euro). Nach Angaben der Bundesregierung waren hierfür unter anderem Lieferschwierigkeiten, der Mangel an Rohstoffen und Schlüsselkomponenten auf dem Weltmarkt (zum Beispiel Halbleiter), der Fachkräftemangel und lange Wartezeiten für den Netzanschluss verantwortlich.
Daneben gab es zahlreiche andere Programmbestandteile der insgesamt 61 Titel des Wirtschaftsplanes 2023, die überhaupt nicht in Anspruch genommen wurde. Die Fülle an Zielen, die der KTF mittlerweile ansteuern will, ist groß.

Rücklage stabilisiert Finanzierung des KTF für 2024

Die eigenen Einnahmen des Sondervermögens von rund 18,3 Milliarden Euro lagen um rund 1,7 Milliarden Euro unter den tatsächlichen Programmausgaben, so dass sich die Rücklage zum Jahresende 2023 von 30,8 auf rund 29,0 Milliarden Euro reduzierte. Die immer noch hohe Rücklage ermöglichte im Wirtschaftsplan 2024 geringere Anpassungen als nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für 2024 sind Ausgaben aus dem KTF in Höhe von 49,1 Milliarden Euro geplant.
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 4/2024)