Neuer Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-up“
Damit will das Land gezielt Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und innovativen Start-ups fördern.
Das neue Förderinstrument soll KMU dabei unterstützen, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Technologien direkt bei Start-ups einzukaufen – beispielsweise in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Künstliche Intelligenz oder Prozessoptimierung. Ziel ist es, Unternehmen zu befähigen, eigene Innovationsprozesse anzustoßen und betriebliche Herausforderungen gemeinsam mit jungen, dynamischen Partnern zu lösen.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro und deckt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab. Damit ergänzt die neue Gutscheinlinie die bisherigen Förderangebote „Innovationsgutschein BW“, „Hightech BW“ und „Start-up BW“, die seit 2008 erfolgreich umgesetzt werden.
Die Antragstellung für den neuen Innovationsgutschein soll ab dem 1. Januar 2026 über das Förderportal der L-Bank möglich sein. Unternehmen können dort ihre Projekte einreichen und sich über die genauen Fördermodalitäten informieren.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden‑Württemberg vom 24.10.2025