21.09.2026

Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler - § 34i GewO

1. Prüfungstermine 2026/2027

Wer Immobiliardarlehen vermitteln möchte oder dazu berät, muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK) erfolgen. Für die Prüfung können Sie sich online anmelden.
Jahresplanung 2026/2027
17./18.11.2026
19./20.01.2027
09./10.03.2027
13./14.04.2027
Anmeldeschluss ist jeweils 25 Kalendertage vor den genannten Terminen!

2. Gebühren

Ab dem 01.10.2026 gelten neue Gebühren gemäß dem Gebührentarif der IHK.
Prüfungsart Gebühr
Prüfung inkl. praktischem Prüfungsteil (“Vollprüfung”) 250,00 €
Teilnahme an der Prüfung ohne praktischen Prüfungsteil (“Teilprüfung”) 170,00 €
Wiederholung nur des praktischen Prüfungsteils (“Wiederholungsprüfung”) 150,00 €
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr in Höhe von 55,00 € erhoben. Bei Rücktritt am Prüfungstag oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Prüfungsgebühr erhoben.
Bei Vorlage einer durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen Erkrankung wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 55,00 € fällig. Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person ist die Vorlage sowie der Abgleich eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren amtlichen Ausweisdokuments erforderlich.

3. Ablauf der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung zur Fachfrau/zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn Ihnen der praktische Teil gemäß § 3 Abs. 5 ImmVermV erlassen wird (siehe unten).
Thema Anzahl der Aufgaben Dauer
Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung,
rechtliche Grundlagen
40 Aufgaben 60 Minuten
Finanzierung und Kreditprodukte 60 Aufgaben 90 Minuten
Schriftlicher Prüfungsteil:
Die geschlossenen Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am iPad.
Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis ist einzutragen.
Praktischer Prüfungsteil:
Die praktische Prüfung findet als Simulation eines Kundenberatungsgespräches statt. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Die Vorbereitungszeit mit einer Fallvorgabe beträgt 20 Minuten, das Kundengespräch in der Regel ebenfalls 20 Minuten. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.

4. Wer kann sich vom praktischen Prüfungsteil befreien lassen?

Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden. Dazu muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberater) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Finanzanlagenberater) oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum/r Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder vor dem 1. Januar 2009 die Prüfung des BWV abgelegt oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum/r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) abgelegt.
Beachten Sie: Gebundene Versicherungsvermittler, die keine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und keinen Abschluss als „Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK“ oder als „Versicherungsfachmann/ -frau BWV“ nachweisen können, müssen eine vollständige Sachkundeprüfung - schriftlich und mündlich - ablegen.
Die jeweilige Befreiungsmöglichkeit ist bei der Prüfungsanmeldung nachzuweisen.

5. Online-Anmeldung