01.01.2024

Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler - § 34i GewO

1. Wer benötigt die Sachkundeprüfung Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK?

Jeder gewerbliche Immobiliardarlehensvermittler muss den Nachweis erbringen, dass er über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt. Ein solcher Sachkundenachweis ist auch für diejenigen Arbeitnehmer eines Gewerbetreibenden zu erbringen, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehensprodukten mitwirken (§ 34i Abs. 4 GewO)
Die Sachkunde wird mit einem Nachweis bestimmter Aus- und Weiterbildungsabschlüsse erbracht.
Wer künftig keinen vom Gesetz her anerkannten Sachkundenachweis erbringen kann, benötigt die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK).
Die bundeseinheitliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil, in welchem ein Verkaufsgespräch simuliert wird.
Die Termine und Gebühren zur Sachkundeprüfung erhalten Sie hier. 

2. Termine 2024

Wer Immobiliardarlehen vermitteln möchte, muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK) erfolgen. Für die Prüfung können Sie sich online anmelden.
Jahresplanung 2024
11./12.06.2024
16./17.07.2024
17./18.09.2024
12./13.11.2024
Anmeldeschluss ist jeweils 25 Kalendertage vor den genannten Terminen!
Sollten Sie diese Frist aus einem wichtigem Grund nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung. 

3. Gebühren ab 01.01.2024

Prüfung inkl. praktischem Prüfungsteil (“Vollprüfung”)
250,00 €
Teilnahme an der Prüfung ohne praktischen Prüfungsteil (“Teilprüfung”)
170,00 €
Wiederholung nur des praktischen Prüfungsteils (“Wiederholungsprüfung”)
150,00 €
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 55,00 € bei Rücktritt von der Wiederholung des praktischen Prüfungsteils erhoben.
Bei Rücktritt am Prüfungstag oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Prüfungsgebühr erhoben.
Versäumt der Prüfling die Teilnahme an dem Prüfungstermin und rechtfertigt seine Abwesenheit nicht mit einem wichtigen Grund (Krankheit, etc.), gilt dieser Prüfungsversuch als nicht bestanden. 

4. Online-Anmeldung