08.09.2020

Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung zum/-r geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung - § 34i GewO

Wer zukünftig Immobiliardarlehen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/-r geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung - § 34i GewO erfolgen.
Über das nachstehende Anmeldeformular können Sie sich online zur  Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler - § 34i GewO anmelden.