21.01.2025
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2024 die Rückkehrpflicht von Lkw in ihr Heimatland nach acht Wochen Einsatz im Ausland für ungültig erklärt hat, plant die EU-Kommission derzeit keinen weiteren Vorstoß in diese Richtung. Dies berichtet die Verkehrsrundschau mit Verweis auf eine Anfrage an EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas.
Rückkehrpflicht von Lkw - kein neuer Kommissionsvorschlag
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Die Rückkehrpflicht gilt als Maßnahme gegen unlauteren Wettbewerb, stehe aber im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen der EU, da dadurch unnötige Leerfahrten entstehen könnten. Die Kommission will nun erstmal beobachten, welche Auswirkungen die Aufhebung der Rückkehrpflicht auf die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer hat. Sollten negative Auswirkungen zu beobachten sein, seien Initiativen der Kommission nicht auszuschließen.
Quelle: www.verkehrsrundschau.de