TruckCharge@BW
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen und privaten Rechts oder Unternehmergesellschaft.
Sie erhalten für die Beschaffung und Installation pro Schnelladepunkt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Für den Anschluss der Ladestation an das Spannungsnetz, können Sie von einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro profitieren. Die Bewilligungssumme für Ihr Vorhaben beträgt mindestens 50.000 Euro.
Weitere Voraussetzungen, Antragsformulare und Ansprechpartner finden sich auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart