05.03.2026

Weiterbildung zum/zur Geprüften Industriefachwirt/Industriefachwirtin

1. Die Weiterbildung zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:

  • Den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme erkennen, analysieren und einer zielorientierten Lösung zuführen
  • Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes bewerten, planen und durchführen.
  • Sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einstellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten
  • Anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen gestalten, moderieren und kontrollieren

2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:

  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen

3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein Jahr Berufspraxis für Teilnehmer mit einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung bzw. für Teilnehmer in einer anderen anerkannten Ausbildung
  • Teilnehmer ohne Ausbildung benötigen ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen
  • die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.

4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung

Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 31. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 31. Juli des Prüfungsjahres

Teil 1 - Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Themen Uhrzeit 2026 2027 2028 Mündliche Ergänzung
Volks- und
Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
08:30 – 15:30 Uhr
Frühjahr:
25. März
Herbst:
21. Oktober
Frühjahr:
17. März
Herbst:
13. Oktober
Frühjahr:
7. März
Herbst:
18. Oktober
Frühjahr:
Juni /Juli
Herbst:
Februar

Teil 2 - Handlungsspezifische Qualifikation

  • Aufgabenstellung 1
  • Aufgabenstellung 2
Themen Uhrzeit 2026 2027 2028 Fachgespräch
Aufgabenstellung 1 08:30 – 12:30 Uhr
Frühjahr:
30. März
Herbst:
26. Oktober
Frühjahr:
30. März
Herbst:
19. Oktober
Frühjahr:
28. März
Herbst:
26. Oktober
Frühjahr:
Juni/Juli
Herbst:
Februar
Aufgabenstellung 2 08:30 – 12:30 Uhr
Frühjahr:
31. März
Herbst:
27. Oktober
Frühjahr:
31. März
Herbst:
20. Oktober
Frühjahr:
29. März
Herbst:
27. Oktober
Frühjahr:
Juni/Juli
Herbst:
Februar
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.