31.10.2025

Hinweise zur Themeneinreichung Industriefachwirte

Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 10 (VO) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Sie gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch. In der mündlichen Prüfung soll nach § 3 Abs. 6 (VO) nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht mit Gesprächspartnern kommuniziert werden kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.

Präsentation

Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” eingereicht.
Die Themenstellung der Präsentation muss sich auf mindestens zwei Handlungsbereiche aus § 3 Abs. 3 der VO beziehen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Laut §3 Abs. 7 (VO) soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann.
Dauer der Präsentation: 10 Minuten

Fachgespräch

Im Fachgespräch soll nach §3 Abs. 9 (VO) die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können.
Dauer des Fachgesprächs: 20 Minuten

Hilfsmittel

Als Hilfsmittel stehen Ihnen im Prüfungsraum ein Moderationskoffer, eine Metaplantafel, sowie eine Flipchart zur Verfügung. Weitere Hilfsmittel können nicht zur Verfügung gestellt werden, von den Prüfungsteilnehmern aber mitgebracht werden.

Themeneinreichung

Das Thema kann am Prüfungsort oder wie folgt eingereicht werden:
  • Per Post
    Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
    Ferdinand-Braun-Straße 20
    74074 Heilbronn
  • Per E-Mail
    pruefung@heilbronn.ihk.de
  • Per Telefax
    07131 9677-907