Industriemeister/-in Lack- und Beschichtungstechnik (VO ab 01.02.2022)

Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Lack- und Beschichtungstechnik / zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Lack- und Beschichtungstechnik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
Sachaufgaben
  • den Produktions- und Verarbeitungsablauf überwachen; über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten;
  • für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen;
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung für den Tätigkeitsbereich sichern;
  • die Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und bei der Einrichtung von Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften mitwirken;
  • technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, das An- und Abfahren von Anlagen organisieren und überwachen; bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte und Spezifikationen mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten;
  • den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen;
Organisationsaufgaben
  • die Arbeitsabläufe einschließlich der Lagerung und des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und disponieren sowie sich an der Planung und Umsetzung neuer Produktionsprozesse beteiligen;
  • Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung und den wirtschaftlichen Ablauf steuern;
  • bei der Auswahl und Beschaffung von Apparaten, Anlagen und Einrichtungen mitwirken;
  • Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen;
  • die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen;
  • die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten;
Führungsaufgaben
  • die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eignung, ihrer Kompetenzen und ihrer Interessen zuordnen, sie zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln anleiten, ihre Motivation fördern und sie an Entscheidungsprozessen beteiligen;
  • bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken;
  • Arbeitsgruppen betreuen und moderieren;
  • die ziel- und lösungsorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern;
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Gruppen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beurteilen, Personalentwicklungsmaßnahmen fördern sowie Unterweisungen durchführen und veranlassen;
  • die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern;
  • neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen;
  • die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden vorbereiten und organisieren und die Durchführung der Ausbildung sicherstellen;
  • Qualitätsziele umsetzen, bei der Lieferantenbetreuung mitwirken sowie das qualitätsbewusste Handeln und die Kundenorientierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern.
Die Prüfung um fasst folgende Qualifikationen:
  1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  3. Handlungspezifische Qualifikationen
Zulassungsvoraussetzungen
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Lacklaborant, Oberflächenbeschichter, Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik, Chemikant, Produktionsfachkraft Chemie, Maler und Lackierer sowie Fahrzeuglackierer oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Nach der Zulassung zur Prüfung kann der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ abgelegt werden.
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
das Ablegen der Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
Hinweis:
Der Prüfungsnachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter „Weitere Informationen“.

Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres