14.01.2021

Der schriftliche/elektronische Ausbildungsnachweis - das Berichtsheft

Das Berichtsheft dient laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) dem Nachweis der absolvierten Ausbildung. Die Führung des Ausbildungsnachweises muss bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK durch Ausbildungsbetrieb und Azubi durch Unterschrift bestätigt werden.
Ohne ein solches Berichtsheft können sich Auszubildende nicht für die Abschlussprüfung anmelden bzw. werden nicht zur Prüfung zugelassen. Das Führen eines Berichtsheftes ist damit ein Muss. Es sollte deshalb regelmäßig und ordentlich geführt werden.
Mit dem schriftlichen Ausbildungsnachweis kann der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung festgehalten und nachgewiesen werden. Außer der Nachweis- und Kontrollfunktion macht das Führen eines Berichtsheftes aber auch pädagogisch Sinn. Die Auszubildenden werden auf diese Weise angehalten, das Gelernte (theoretische und praktische Inhalte) so genau und vollständig wie möglich zu beschreiben, um die Ausbildung bewusst zu verarbeiten und zu reflektieren.
Das Führen des Ausbildungsnachweises in Form eines Berichtsheftes (schriftlich/ elektronisch) ist zwar ein Muss, trotzdem wird es immer wieder vernachlässigt. Die Auszubildenden müssen es führen, wissen aber oft nicht warum, weil es in die reguläre Ausbildung häufig nicht integriert wird. Sicher ist es auch nicht immer einfach, sich einen kurzen und knackigen Text einfallen zu lassen. Es macht schlicht Arbeit.

Tipps für Ausbilder

Unterstützen Sie Ihre Auszubildenden bei der Führung des Berichtsheftes. Laut BBiG sind Sie dazu verpflichtet, Auszubildende zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten und diese durchzusehen. Überprüfen und besprechen Sie es regelmäßig, mindestens einmal im Monat und zeichnen Sie es auch ab. Geben Sie Hinweise darauf, was der Auszubildende eintragen sollte. Lassen Sie die Auszubildenden das Berichtsheft im Rahmen der Ausbildungszeit führen. Stellen Sie die entsprechenden Formblätter oder die Nutzung einer webbasierten Plattform o.ä. kostenlos zur Verfügung. Arbeiten Sie bei minderjährigen Auszubildenden mit den Eltern (gesetzliche Vertreter) zusammen und informieren Sie die Eltern über die Ausbildungsfortschritte. Lassen Sie die Eltern ebenfalls abzeichnen.
Das Berichtsheft gibt Ihnen gleichzeitig einen guten Überblick, ob Sie Ihren Ausbildungsplan auch einhalten oder wo evtl. noch nachgearbeitet werden sollte. Es liegt an Ihnen, dem Berichtsheft einen bedeutsamen Platz in der Ausbildung zu geben.
Bei Umschülern gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zum Führen eines Ausbildungsnachweises. Kostenträger oder Umschulende können dies im Rahmen des Umschulungsvertrages jedoch einfordern.
Das Berichtsheft kann handschriftlich oder auch EDV-gestützt geführt werden. Word-Vorlagen und Beispiele für webbasierte Plattformen finden Sie unter “Weitere Informationen”.