Verkehr & Infrastruktur

Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben

Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden.

Das Programm umfasst die:

  • Förderung der Anschaffung von neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  • Die Förderung für die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI) in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
  • Förderung zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS) in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Bis zum Jahr 2024 stellt das Bundesverkehrsministerium insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Mrd. Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und LKW) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMVI zur Förderung der Elektromobilität wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.
Weitere Informationen zur Richtlinie, zum Förderaufruf und zur Antragstellung auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
Stand: 28.07.2023