Gefahrgutrecht: BMV veröffentlicht neue Gefahrgut-Durchführungsrichtlinien

Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen – RSEB - bekannt gegeben.
Diese Richtlinien berücksichtigen:
  • die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
  • die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)
Gleichzeitig hat das BMV die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB - vom 29. August 2023 (VkBl. 2023 S. 515) aufgehoben. Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.
Hinweis: In der Anlage 7 zur RSEB ist der Buß- und Verwarnungskatalog veröffentlicht. Die RSEB 2025 steht ab sofort auf der Homepage des BMV zum Download zur Verfügung.
Stand: 18.08.2025