Datenschutz
Für jedes in der Europäischen Union sitzende Unternehmen spielt die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine Rolle. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben bestehen und wie Sie diese in Ihrem Betrieb umsetzen können, erfahren Sie hier.
- Einholen von Einwilligungen
Informationen hierzu finden Sie in einem Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK)
- Bereitstellung von Informationen über die Verwendung der Daten
Informationen hierzu finden Sie auf einer Themenseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.
- Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten
Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
- Meldung von Datenschutzverletzungen
Auf einer Themenseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen finden Sie Informationen und zum Meldeverfahren.
- Ab 20 Angestellten: Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragten
Die Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten und dessen Aufgaben sind ist in § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt:Danach ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn in einem Betrieb ständig mindestens zwanzig Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO haben Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen bietet an, dies online über ein Meldeportal durchzuführen.
Für kleine Unternehmen sind wichtige Fragen und deren Antworten auf der Website des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zu finden.
EU-DatenschutzGrundverordnung - Bei der Bestellung von Dienstleistenden: Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Informationen zur Auftragsverarbeitung finden Sie auf der zugehörigen Seite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.
Diese Informationen können ebenfalls helfen:
Auf der Website des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen finden Sie zahlreiche Informationen, Fragen und Antworten rund um die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz.
Weitere Hilfestellungen und Details zur Bürokratie im Datenschutz erwarten Sie auch in diesen Beiträgen.
Kontakt

Hendrik Tilhein