Nr. 6228002

Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht

Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit unterliegen Unternehmen einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, Hinweis- und Informationspflichten.
Zum Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern stellt das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) Regeln auf, welche geschäftlichen Handlungen unlauter sind und gilt sowohl für Handlungen vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss. Hinzu kommt der Schutz des Allgemeininteresses an einem unverfälschten Wettbewerb. Der Schutz sonstiger, im Allgemeininteresse liegender Belange - wie Umwelt- oder Gesundheitsschutz - gehört nicht zum Regelungsbereich des UWG. Daneben hat der Rechtsbruchtatbestand des § 3a UWG in der Praxis eine große Bedeutung. § 3a UWG bestimmt, dass Verstöße gegen Vorschriften, die auch im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten regeln, unlauter sind und so wird über diesen Weg für viele unionsrechtliche Vorschriften, BGB- und öffentlich-rechtliche Vorschriften die Anwendung des UWG mit den entsprechenden Sanktionen eröffnet. Dabei hat der Gesetzgeber besonders das Internet im Fokus. Anbieter von geschäftsmäßigen Internetseiten dürfen nicht anonym bleiben.
Allein schon das Betreiben einer Werbeseite im Internet löst daher eine Reihe von Pflichten aus. Für Betreiber von Online-Shops, Verkaufs- oder Dienstleistungsportale kommen eine Vielzahl weiterer Pflichten hinzu. Nachfolgend eine Aufzählung der wichtigsten Pflichten, die nicht abschließend gemeint ist.