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Nr. 6243832
IHK Hannover

Verpackungen

Bei der Herstellung und dem Vertrieb von Verpackungen sind einige bürokratische Pflichten zu beachten. Welche diese sind, erfahren Sie hier.

Diese Informationen können ebenfalls helfen:

In diesen Beiträgen finden Sie Informationen, Hilfestellungen und weitere Details rund um Bürokratie im Umgang mit Verpackungen und Abfall.
Umwelt

Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte sind bereits seit Anfang des Jahres 2024 dazu verpflichtet, eine Sonderabgabe für die von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte in den Einwegkunststofffonds zu entrichten. Dazu muss eine Registrierung auf der Plattform DIVID vorgenommen werden.

Umwelt

Ab 2023 müssen Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr ihren Kunden eine Mehrwegalternative anbieten. Ein DIHK-Merkblatt informiert.