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Der neue AI-Act der EU: Für wen entsteht Bürokratie?

Der AI-Act (Artificial Intelligence Act) ist ein Gesetzesentwurf der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI). Er stellt eine Reihe von Anforderungen auf, die Unternehmen betreffen, die KI entwickeln, implementieren oder nutzen.
Die Verordnung wurde am 12. Juli 2024 im EU Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft. Grundsätzlich findet sie nach einer Übergangszeit von 24 Monaten – voraussichtlich Juni 2026 – Anwendung.

Welche wesentlichen Pflichten gibt es?

Der AI-Act richtet sich hauptsächlich an KI-Systeme mit hohem Risiko, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben könnten. Für diese Systeme sind strenge Vorschriften vorgesehen: Unternehmen sind verpflichtet, eine Konformitätsbewertung durchzuführen, ihre Systeme zu registrieren und regelmäßige Meldungen zu erbringen. Diese Pflichten sollen Transparenz, Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz fördern. In besonderen Fällen können auch bestimmte KI-Systeme verboten werden.
Die meisten KI-Systeme fallen jedoch nicht in diese Risikokategorie und unterliegen geringeren Anforderungen, so etwa Transparenzpflichten. Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz von Chatbots, bei denen Nutzer darauf hingewiesen werden müssen, dass sie mit einer KI interagieren. Außerdem müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen jeder Risikokategorie sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, über grundlegende KI-Kenntnisse verfügen.

Diese Informationen können helfen:

Ob Ihr Unternehmen von dem AI-Act betroffen ist, welche Anforderungen daraus entstehen können und wo Sie weitere Informationen finden, erfahren Sie in diesen Beiträgen:
Christian Grascha
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Leiter der Geschäftsstelle Göttingen