Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) im Ausland eine Beschäftigung für diesen ausübt.
Wer Mitarbeiter ins Ausland entsenden möchte, muss diverse rechtliche und organisatorische Schritte beachten, um sicherzustellen, dass die Entsendung von Mitarbeitern rechtskonform und korrekt durchgeführt wird
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nach den Regeln des Gastlandes korrekt angemeldet sind, dass Arbeits- und Sozialversicherungsbedingungen eingehalten werden und dass die nötigen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen. Bei Mitarbeiterentsendungen in Drittstaaten ist in der Regel zusätzlich die Beantragung eines Arbeitsvisum erforderlich.
Bei der Entsendung von Mitarbeitern innerhalb Europas ist in der Regel eine Meldung bei den zuständigen Behörden des Ziellandes erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Merkblätter zur Entsendung von Arbeitnehmern für bestimmte Zielländer finden Sie hier.
Bei Fragen zu Entsendungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Länderreferenten.