Nr. 6285018

Entsendung von Mitarbeitern in Europa

Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) im Ausland eine Beschäftigung für ihn ausübt.
Wer Mitarbeiter ins Ausland entsenden möchte, muss diverse rechtliche und organisatorische Schritte beachten, um sicherzustellen, dass die Entsendung von Mitarbeitern rechtskonform und korrekt durchgeführt wird.

Welche wesentlichen Pflichten gibt es?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nach den Regeln des Gastlandes korrekt angemeldet sind, dass Arbeits- und Sozialversicherungsbedingungen eingehalten werden und dass die nötigen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen.
Wenn Sie innerhalb der EU und der EFTA Staaten Mitarbeiter entsenden, sind in der Regel folgende Dinge zu beachten:
Unternehmen müssen für jede Entsendung sorgfältig prüfen, welche spezifischen Vorschriften und Meldepflichten in dem jeweiligen Zielland gelten, da diese von Land zu Land unterschiedlich sind und länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.

Diese Informationen können ebenfalls helfen:

Einen ersten Überblick erhält man über die Länderberichte auf „Portal 21“.
Hinweis: Für das Entsenden von Fahrerinnen und Fahrern im Personen- und Gütertransportgewerbe gibt es ein zentrales Portal für alle EU-Mitgliedstaaten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zu Entsendungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Länderreferenten.
In diesen Beiträgen finden Sie Informationen, Hilfestellungen und weitere Details rund um Bürokratie bei der Entsendung von Mitarbeitern in Europa.