International

EUDR

Umwelt

In einem gesetzgeberischen Jahresendspurt haben Parlament und Rat der Europäischen Union Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung beschlossen. Wichtige Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der EU-Lieferkettenrichtlinie gab es zudem bereits in vorherigen Sitzungen.

Umwelt, Klima, Lebensmittelsicherheit

Das Europäische Parlament hat entschieden: Die EUDR startet ein Jahr später – und die Sorgfaltspflichten für Unternehmen werden vereinfacht. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist die formelle Zustimmung des Rates und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bis Ende 2025.

International

Die EU-Kommission hat die Einordnung von Herkunftsländern kritischer Rohstoffe nach der EU-Entwaldungsverordnung EUDR nach Risikokategorien veröffentlicht. Die vorgeschriebene Risikobewertung durch Importeure, verarbeitendes Gewerbe, Händler und Exporteure wird damit etwas vereinfacht, der Anwendungszeitpunkt war bereits verschoben worden auf den 30. Dezember 2025 sowie den 30. Juni 2026 für kleine und mittlere Unternehmen.

EU-Sorgfaltspflichten

Die Frist zur Umsetzung der Vorschriften der EUDR soll auf Beschluss des EU-Parlaments um ein Jahr verschoben. Auch an den Inhalt will man ran. Die IHK Hannover informiert zum Thema EDUR am 25. November im Rahmen der Veranstaltung EUDR Kompakt.