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EU veröffentlicht Länderbenchmarking zur EUDR

Die EU hat sich mit der Entwaldungsverordnung (Regulation - 2023/1115 - EN - EUR-Lex) zum Ziel gesetzt, nur noch solche Produkte für den europäischen Markt zuzulassen, die entwaldungsfrei und nach geltenden Rechtsvorschriften des Herkunftslandes erzeugt sind sowie zu denen eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Dazu hat die EU-Kommission nun das lang angekündigte Länderbenchmarking veröffentlicht: COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION laying down rules for the application of the Deforestation Regulation - European Commission.
In der Risikobewertung der Entwaldungsfreiheit von im Anhang I der EUDR nach HS-Codes definierten Produkte der kritischen Rohstoffe Kaffee, Kakao, Soja, Holz, Rinder, Kautschuk und Ölpalme kann nun über die Länder-Risikokategorien „niedrig“, „Standard“ und „hoch“ das Bewertungsverfahren im Unternehmen abgekürzt werden.
Als mit hohem Länderrisiko werden die Staaten Belarus, Demokratische Volksrepublik Korea, Myanmar und die Russische Föderation ausgewiesen. Für Unternehmen, die von der EUDR betroffene Rohstoffe und (Vor-)Produkte aus diesen Ländern beziehen, weiterverarbeiten oder auch damit handeln heißt es damit weiterhin, eine vollständige Risikobewertung sowie Maßnahmen zur Risikominderung vornehmen zu müssen.
Der Anwendungszeitpunkt der EUDR ist vergangenes Jahr um ein Jahr verschoben worden, wird also am 30. Dezember 2025, für kleine und mittlere Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 greifen. Diese Verschiebung war notwendig geworden, da die entsprechenden Strukturen seitens der EU nicht vollständig vorlagen. Weiterhin sollten Unternehmen eigene Strukturen aufbauen, um die Pflichten aus der Verordnung erfüllen zu können.
Stand: 26.05.2025