EUDR-Update: Frist verlängert, Regeln vereinfacht

Mit 405 Stimmen bei 242 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen hat am 17. Dezember 2025 das Europäische Parlament entschieden: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) startet ein Jahr später – und die Sorgfaltspflichten für Unternehmen werden vereinfacht. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist die formelle Zustimmung des Rates und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bis Ende 2025
Frist verlängert: Alle Unternehmen bekommen ein zusätzliches Jahr, um sich auf die Europäischen Regeln gegen die Entwaldung vorzubereiten. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 anwenden, kleinere Marktteilnehmer – Privatpersonen und Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten – ab dem 30. Juni 2027.
Regeln vereinfacht: Für kleine und kleinste Primärerzeuger wird es einfacher: Eine einmalige, vereinfachte Erklärung genügt. Gleichzeitig wird klar geregelt, dass nur das Unternehmen, das ein Produkt erstmals in der Europäischen Union in Verkehr bringt, Sorgfaltserklärungen abgeben muss – nicht jedoch Unternehmen und Händler, die es anschließend vermarkten. Auch Druckerzeugnisse sind vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
Nächste Schritte: Der Text muss vom Europäischen Rat angenommen und vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit die Änderungen in Kraft treten können.
Hintergrundinformationen: Den angenommenen Text und weitere Informationen über diese Entscheidung finden sich auf den Webseiten des Europäischen Parlaments.
Die IHK Hannover informiert auf ihren Webseiten (Stichwort „EUDR“ ), im Newsletter „Infoservice“ sowie in Veranstaltungen über das Thema. Veranstaltungshinweise erhalten Sie außerdem über die Kategorie „Compliance: LkSG, EUDR & Co.“ des Einladungsverteilers der Abteilung International.
(ho)
Stand: 17.12.2025