CBAM-Regelphase ab 2026: Deutsche Emissionshandelsstelle hilft

Die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt ist die für den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zuständige nationale Behörde in Deutschland und informiert über die wesentlichen Anforderungen.
Seit Oktober 2023 läuft die Übergangsphase. 2026 startet die Regelphase. Im Vergleich zur Übergangsphase, in der CBAM-Anmelder quartalsweise zu den grauen Emissionen ihrer eingeführten CBAM-Waren berichtspflichtig sind, müssen in der Regelphase erstmalig ab dem Jahr 2027 jährlich CBAM-Erklärungen für das Vorjahr eingereicht und zusätzlich CBAM-Zertifikate pro Tonne grauer Emissionen abgegeben werden.
Wichtig ist, dass Importeure von CBAM-Waren eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben müssen (IHK-Internetseite).
Stand: 24.09.2025