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Förderprogramme für Gründung, Sicherung und Nachfolge

In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen. Mit Einstiegsinformationen und einem Merkblatt bietet die IHK einen Überblick zur Struktur öffentlicher Finanzierungshilfen und wesentlichen Förderprogrammen für Gründungen und etablierte Unternehmen.

Als verlorener Zuschuss werden staatliche Zuwendungen zu Investitionsvorhaben oder auch Beratungskosten bezeichnet, welche nicht zurückzuzahlen sind. Die Vergabe von Zuschüssen erfolgt je nach Förderprogramm nach unterschiedlichen Kriterien.

Die meisten Vorhaben müssen - sofern nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung steht - fremdfinanziert werden. Dabei können Unternehmen in Niedersachsen bei den beiden Förderbanken KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) Darlehen beantragen.

In den meisten Fällen gilt: „Kein Kredit ohne Sicherheiten.“ Bürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen (BBN), des Landes Niedersachsen oder in Förderdarlehen enthaltene Haftungsfreistellungen können fehlende Sicherheiten ersetzen.

Die Finanzierung über Beteiligungskapital kann eine Ergänzung oder Alternative zur Kreditfinanzierung darstellen. Sie verbessert die Eigenkapitalausstattung und den Finanzrahmen.