Gründung, Sicherung, Nachfolge

Förderdarlehen

Die meisten Vorhaben müssen – sofern nicht genügend Eigenkapital zur Ver­fügung steht – fremdfinanziert werden. Dabei können Unternehmen in Nieder­sachsen bei den beiden Förderbanken KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) Dar­lehen beantragen.
Diese Förderdarlehen werden grundsätzlich nach dem sogenannten Haus­bankenverfahren vergeben, d. h., dass stets eine „normale“ Bank oder Spar­kasse die eigentliche Antragstellung bei der Förderbank übernimmt.
Die Förderdarlehen von KfW und NBank sind für Gründungen und etablierte Unternehmen durchaus attraktiv. Sie haben relativ günstige Zinssätze sowie tilgungsfreie Startjahre. Auch eine teilweise Haftungsfreistellung ist bei einigen Programmen bereits enthalten bzw. möglich. Außerplanmäßige Tilgungen sind allerdings nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Bei den Zinssätzen wird zwischen einem nominalen und einem effektiven Zins unterschieden. Der Nominalzins gibt an, wie hoch die Verzinsung des Kredits ausfällt und ist daher für Liquiditätsüberlegungen entscheidend. Der Effektiv­zins beinhaltet neben dem Nominalzins auch die Nebenkosten des Darlehens wie Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren. Der Effektivzins gibt also Auskunft darüber, wie teuer ein Darlehen tatsächlich ist.

Darlehen der KfW im Gründungsbereich

ERP-Gründerkredit StartGeld
Für kleinere Gründungsvorhaben kann der ERP-Gründerkredit StartGeld die beste Lösung darstellen. Er bietet bei einem akzeptablen Zinssatz eine obliga­torische 80%ige Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank.
Da das maximale Finanzierungsvolumen des ERP-Gründerkredit StartGeld 125 T€ beträgt, ist es vor allem für kleinere bis mittlere Vorhaben geeignet, bei denen kaum/keine eigenen Sicherheiten eingebracht werden können. Dabei ist zu beachten, dass jede Gründerin und jeder Gründer (eines Teams) 125 T€ beantragen kann.
ERP-Gründerkredit Universell
Der ERP-Gründerkredit Universell richtet sich ausschließlich an Gründungen, freie Berufe sowie KMU in den ersten fünf Jahren nach dem Start. Mit diesem Kredit können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel bis zu einem Höchstbetrag von 25 Mio. € finanziert werden. Dabei wird der Zins risikogerecht (also in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung) ermittelt. Der ERP-Gründerkredit Universell kann sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel mit einer Haftungsfreistellung versehen werden.
ERP-Kapital für Gründung
Mit dem KfW-Programm ERP-Kapital für Gründung kann stets nur ein Teil eines Vorhabens (max. 30%) finanziert werden. Das ERP-Kapital für Gründung muss daher stets mit anderen (Förder-) Darlehen bzw. weiteren Finanzierungsbausteinen kombiniert werden.
Obwohl die Einsatzmöglichkeiten des ERP-Kapitals für Gründung somit eingeschränkt sind, kann es dennoch ein sehr wertvoller Finanzierungsbaustein sein. Dies begründet sich vor allem darin, dass das ERP-Kapital für Gründung zu 100% von der KfW abgesichert wird. Die durchleitende Hausbank hat somit für diesen Finanzierungsteil kein eigenes Obligo. Darüber hinaus ist das ERP-Kapital für Gründung für 7 Jahre tilgungsfrei. Es besitzt somit in Teilen Eigenkapitalcharakter. Das ERP-Kapital für Gründung lohnt ab Finanzierungsvolumina von ca. 100 T€ und setzt einen Eigenmitteleinsatz von 15% voraus.

Darlehen der NBank im Gründungsbereich

MikroSTARTer Niedersachsen
Die NBank vergibt dieses Mikrodarlehen an Existenzgründer und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Gründung; und das ohne das sonst übliche Hausbankenverfahren. Stattdessen wird der Antrag direkt bei der NBank gestellt. Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist jedoch das positive Votum einer sogenannten fachkundigen Stelle (u.a. NBank, IHK, HWK, Wirtschaftsförderer) zum Vorhaben. Die Antragsteller können sowohl im Haupterwerb starten als auch nebenberuflich gründen, sofern ihre Betriebsstätte in Niedersachsen liegt.
Konkret können Kredite für Investitionen und Betriebsmittel in Höhe von 5.000 bis 40.000 Euro gewährt werden - und zwar grundsätzlich ohne Sicherheiten. Der Zinssatz liegt aktuell bei 3,5 Prozent p.a. und ist für die gesamte Laufzeit von maximal 7 Jahren fest. Zudem sind die ersten zwölf tilgungsfrei und es besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie Sondertilgungen zu leisten.

Darlehen der KfW für etablierte Unternehmen

Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an mittelständische Unternehmen (max. Gruppenumsatz: 500 Mio. €) und kann für Investitionen und Betriebsmittel eingesetzt werden. Der KfW-Unternehmerkredit ist das zentrale Förderdarlehen der KfW. Er richtet sich ausschließlich an etablierte Unternehmen, die bereits seit mindestens fünf Jahren am Markt sind.
Der KfW-Unternehmerkredit kann sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel mit einer Haftungsfreistellung versehen werden. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe beträgt 100 Mio. €.
ERP-Regionalförderprogramm
Als Ergänzung zur „einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ der NBank können mit dem ERP-Regionalförderprogramm der KfW Vorhaben in den GRW-Fördergebieten besonders günstige Darlehen bekommen.

Weitere Förderdarlehen der KfW im Überblick

Stand: 14.02.2023