Gründung, Sicherung, Nachfolge

Förderdarlehen

Die meisten Vorhaben müssen – sofern nicht genügend Eigenkapital zur Ver­fügung steht – fremdfinanziert werden. Dabei können Unternehmen in Nieder­sachsen bei den beiden Förderbanken KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) Dar­lehen beantragen.
Diese Förderdarlehen werden grundsätzlich nach dem sogenannten Haus­bankenverfahren vergeben, d. h., dass stets eine „normale“ Bank oder Spar­kasse die eigentliche Antragstellung bei der Förderbank übernimmt.
Die Förderdarlehen von KfW und NBank sind für Gründungen und etablierte Unternehmen durchaus attraktiv. Sie haben relativ günstige Zinssätze sowie tilgungsfreie Startjahre. Auch eine teilweise Haftungsfreistellung ist bei einigen Programmen bereits enthalten bzw. möglich. Außerplanmäßige Tilgungen sind i. d. R. allerdings nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Bei den Zinssätzen wird zwischen einem nominalen und einem effektiven Zins unterschieden. Der Nominalzins gibt an, wie hoch die Verzinsung des Kredits ausfällt und ist daher für Liquiditätsüberlegungen entscheidend. Der Effektiv­zins beinhaltet neben dem Nominalzins auch die Nebenkosten des Darlehens wie Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren. Der Effektivzins gibt also Auskunft darüber, wie teuer ein Darlehen tatsächlich ist.

Darlehen der KfW im Gründungsbereich

ERP-Gründerkredit StartGeld
Für kleinere Gründungsvorhaben kann der ERP-Gründerkredit StartGeld die beste Lösung darstellen. Er bietet bei einem akzeptablen Zinssatz eine obliga­torische 80%ige Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank.
Da das maximale Finanzierungsvolumen des ERP-Gründerkredit StartGeld 125 T€ beträgt, ist es vor allem für kleinere bis mittlere Vorhaben geeignet, bei denen kaum/keine eigenen Sicherheiten eingebracht werden können. Dabei ist zu beachten, dass jede Gründerin und jeder Gründer (eines Teams) 125 T€ beantragen kann.

ERP-Förderkredit KMU – junge Unternehmen
Der ERP-Förderkredit KMU – junge Unternehmen unterstützt Gründende, freie Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den ersten fünf Jahren nach dem Start bei der Finanzierung von Gründungsvorhaben sowie Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Der ERP-Förderkredit KMU – junge Unternehmen bietet günstigere Zinskonditionen als die Variante für etablierte Unternehmen.
Mit diesem Kredit können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel bis zu einem Höchstbetrag von 25 Mio. € finanziert werden. Dabei wird der Zins risikogerecht (also in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung) ermittelt. Eine (50%ige) Haftungsfreistellung ist möglich, sofern das Unternehmen mindestens drei Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann.

Darlehen der NBank im Gründungsbereich

MikroSTARTer Niedersachsen
Die NBank vergibt dieses Mikrodarlehen an Existenzgründer und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Gründung; und das ohne das sonst übliche Hausbankenverfahren. Stattdessen wird der Antrag direkt bei der NBank gestellt. Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist jedoch das positive Votum einer sogenannten fachkundigen Stelle (u.a. NBank, IHK, HWK, Wirtschaftsförderer) zum Vorhaben. Die Antragsteller können sowohl im Haupterwerb starten als auch nebenberuflich gründen, sofern ihre Betriebsstätte in Niedersachsen liegt.
Konkret können Kredite für Investitionen und Betriebsmittel in Höhe von 5 T€ bis 40 T€ gewährt werden - und zwar grundsätzlich ohne Sicherheiten. Der Zinssatz liegt aktuell bei 5,45 Prozent p.a. und ist für die gesamte Laufzeit von maximal 7 Jahren fest. Zudem sind die ersten zwölf Jahre tilgungsfrei und es besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie Sondertilgungen zu leisten. Zudem sind die ersten zwölf tilgungsfrei und es besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie Sondertilgungen zu leisten.

Darlehen der KfW für etablierte Unternehmen

ERP-Förderkredit KMU – etablierte Unternehmen 
Der ERP-Förderkredit KMU – etablierte Unternehmen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberufler und ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland. Besonders günstige Zinsen erhalten junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind (s.o. „ERP-Förderkredit KMU – junge Unternehmen). 
 
Der ERP-Förderkredit KMU – etablierte Unternehmen kann sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel mit einer 50%igen Haftungsfreistellung versehen werden. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe beträgt stets 25 Mio. €. Für Betriebsmittel mit Haftungsfreistellung gilt allerdings eine reduzierte Ober­grenze von 7,5 Mio. €. Etablierte Unternehmen in deutschen Regionalfördergebieten können zudem von günstigeren Zinssätzen profitieren; auch eine beihilfefreie Variante des Förderkredits kann beantragt werden.
Große mittelständische Unternehmen können gegebenenfalls nach Maßgabe des Förderprogramms KfW-Förderkredit großer Mittelstand gefördert werden.

Weitere Förderdarlehen der KfW im Überblick

Stand: 04.12.2023