Gründung, Sicherung, Nachfolge
Zuschüsse
Überblick Zuschüsse
Zuschüsse können dazu beitragen, betriebliche Ziele zu erreichen und Projekte zu finanzieren. Da Zuschüsse grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen, sind sie sehr lukrativ, aber auch entsprechend rar gesät. An dieser Stelle wird ein Überblick gegeben, welche Zuschüsse in Niedersachsen für Gründungsvorhaben und Vorhaben etablierter Unternehmen in Frage kommen.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)
Die „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) hat das Ziel, Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Allerdings wird ein Zuschuss nur bei Gründungsvorhaben sowie bei Wachstumsvorhaben von KMU mit einem überwiegend überregionalem Absatz gewährt, die zudem bestimmten Qualitätskriterien – hier spielt u. a. die Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine zentrale Rolle – gerecht werden.
Als sogenannte D-Fördergebiete sind im Gebiet der IHK Hannover aktuell die
Landkreise Diepholz, Nienburg (Weser), Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Northeim und Göttingen ausgewiesen. In diesen Fördergebieten kann grundsätzlich ein Zuschuss von bis zu 20 % gewährt werden.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören:
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie die Antragstellung erfolgt, wird auf der Internetseite der NBank erläutert:
Eine Kombination der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung mit Förderdarlehen ist grundsätzlich möglich. Als Ergänzung können Unternehmen beispielsweise mit dem
ERP-Regionalförderprogramm der KfW besonders günstige Darlehen bekommen.
Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I, das Einstiegsgeld an Bezieher von Arbeitslosengeld II. Bei Neueinstellungen von Arbeitslosen können zudem unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Eingliederungszuschüsse gewährt werden.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I, das Einstiegsgeld an Bezieher von Arbeitslosengeld II. Bei Neueinstellungen von Arbeitslosen können zudem unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Eingliederungszuschüsse gewährt werden.
Gründungszuschuss
Mit dem Gründungszuschuss können Gründerinnen und Gründern, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, geholfen werden, die schwierige Startphase zu überbrücken.
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen: In der ersten Phase kann dem Gründer sechs Monate lang das Arbeitslosengeld fortgezahlt werden. Hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 €. Nach Ablauf dieser sechs Monate kann dann (auf Antrag) für weitere neun Monate nur noch die Pauschale von 300 € monatlich ausgezahlt werden. Insgesamt beträgt der Förderzeitraum damit 15 Monate. Die Förderung liegt im Ermessen der Arbeitsagenturen.
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss eine fachkundige Stelle (z. B. die IHK) bestätigen, dass das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Ein aussagekräftiger Businessplan ist daher stets zu erstellen. Darüber hinaus müssen Arbeitslose bei Antragstellung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I haben.
Auch Empfängerinnen und Empfänger von ALG II (Hartz IV) können bei den Grundsicherungsstellen (Jobcenter, ARGEn und Optionskommunen) eine Bezuschussung – das sogenannte Einstiegsgeld – beantragen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Trägers der Grundsicherung vor Ort; ein Anspruch auf Förderung besteht folglich nicht. Das Einstiegsgeld richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Gefördert werden maximal 75% des Regelbedarfs. Eine Förderung bis zu 24 Monaten ist möglich, in der Regel wird das Einstiegsgeld zunächst für 12 Monate gewährt.
Eingliederungszuschuss
Die Arbeitsagentur kann sowohl Gründerinnen und Gründern als auch etablierten Unternehmen, die die Einstellung bislang Arbeitsloser planen, Eingliederungszuschüsse
gewähren. Dabei gilt die Faustformel, dass die Bezuschussung umso höher ausfällt, je schwerer jemand am Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Die Zuschüsse dienen dem Ausgleich von erwarteten Minderleistungen, die beispielsweise auf Grund einer längeren Arbeitslosigkeit, einer Behinderung, einer geringen Qualifikation oder des Alters bestehen können. Allein die Arbeitslosigkeit der künftigen Arbeitnehmerin bzw. des künftigen Arbeitnehmers stellt jedoch keinen hinreichenden Grund für eine Förderung dar. Entscheidend ist vielmehr das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen, die einen konkreten Wettbewerbsnachteil für den Betroffenen bedeuten.
Zuschüsse zur Unternehmensberatung
Mit dem Bundesprogramm
„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ besteht für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit,
sich die Kosten für eine Unternehmensberatung anteilig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstatten zu lassen. Ziel des Förderprogramms ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern rund um Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die ausgewählte Beraterin bzw. der ausgewählte Berater müssen ihren überwiegenden Geschäftszweck im jeweiligen Beratungsbereich haben – und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die erforderliche Beratungsqualität nachgewiesen haben.
Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können mit Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert werden. Dabei werden im Gebiet der IHK Hannover Beratungskosten bis zu einer Höhe von 3.500 Euro mit 50 % gefördert – sprich der maximale Zuschuss beträgt 1.750 Euro. Antragstellende können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie
mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer 2023 – 2026.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit einem Regionalpartner – zum Beispiel mit der IHK Hannover - nachweisen.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Konzeptionell beinhaltet eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens, die Benennung der ermittelten Schwachstellen und darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Antragstellung erfolgt online über die
Antragsplattform des BAFA.
Eine der eingeschalteten Leitstellen – zum Beispiel die
Leitstelle KMU-Beratung der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) - prüft den Antrag vor und informiert die Antragstellendenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis nebst Anlagen innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Das Programm
„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Weiterführende Informationen zur Beratungsförderung
:
Beratungsförderung: Informationsgespräch für Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Ansprechpartnerin bzw. einem Ansprechpartner Ihrer IHK:
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Ansprechpartnerin bzw. einem Ansprechpartner Ihrer IHK:
- IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Arnela Smailhodzic, Tel: 0511/3107-271, E-Mail: arnela.smailhodzic@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Göttingen, Christian Grascha, Bürgerstraße 21, 37073 Göttingen, Tel. (0551) 70710-0, E-Mail: christian.grascha@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Hameln, Dr. Dorothea Schulz, HefeHof 25, 31785 Hameln, Tel. (05151) 9369-6, E-Mail: dorothea.schulz@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Hildesheim, Hans-Joachim Rambow, Hindenburgplatz 20, 31134 Hildesheim, Tel. (05121) 105-159, E-Mail: hans-joachim.rambow@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Nienburg, Andreas Raetsch, Lange Str. 18, 31582 Nienburg, Tel. (05021) 6023-0, E-Mail: andreas.raetsch@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Stadthagen, Martin Wrede, Bahnhofstraße 31, 31655 Stadthagen, Tel. (05721) 9720-0, E-Mail: martin.wrede@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Bruchhausen-Vilsen, Constantin von Kuczkowski, Bahnhofstr. 64; 27305 Bruchhausen-Vilsen, Tel: (042 52)751 98-0 , E-Mail: constantin.vonkuczkowski@hannover.ihk.de
Stand: 20.01.2023