Verkehrsgewerbe

Lkw-Fahrverbote am 31. Oktober und 1. November in NDS und NRW

Die Fahrverbote am Reformationstag (31. Oktober) in Niedersachsen und an Allerheiligen (1. November) in Nordrhein-Westfalen wurden gelockert. So beginnt das Fahrverbot am jeweiligen Feiertag erst um 6.00 Uhr. Von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr können daher noch Transporte mit Lkw über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern hinter Lkw erfolgen.
Hier die Strecken, die von LKW am Reformationstag bzw. an Allerheiligen auch zwischen 6.00 und 22.00 Uhr befahren werden dürfen, um Transitverkehre zu ermöglichen:

In Niedersachsen handelt es sich um Streckenabschnitte der A 1, A 2, A 30, A 31 sowie der A 33. Details stehen im Erlass von Niedersachsen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1250 KB).
In Nordrhein-Westfalen betrifft es Streckenabschnitte der A 1, A 2 und A 30. Details stehen im Erlass von NRW (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB).
Diese Regelung gilt auch, sofern der jeweilige Feiertag in einem Jahr auf einen Sonntag fällt. Die Neuregelung gilt ab diesem Jahr und ist zunächst bis 2025 befristet.

Eine Übersicht der Feiertags-Fahrverbote für LKW in Deutschland im Jahr 2023 auf der Seite des Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Stand: 24.10.2023