Regeln und Pflichten

Vom 5. Juli bis 30. August 2025 gilt in Österreich auf vielen Bundesstraßen von 8 bis 15 Uhr ein LKW-Fahrverbot. Dies und einige weitere Verbotszeiträume hat Österreich im neuen „Fahrverbotskalender 2025“ für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen festgelegt. Für die Beförderung von spezifischen Gütern gibt es Ausnahmen.

Ab dem 31. Dezember 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit der neuesten Version des intelligenten Fahrtenschreibers (Generation II) ausgestattet sein.

Dänemark führt zum 1. Januar 2025 eine kilometerabhängige Maut für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen ein. Die Maut gilt zunächst auf den wichtigsten öffentlichen Straßen. Eine Ausdehnung auch auf Fahrzeuge mit geringerem Gewicht ist für die Folgejahre geplant. Zum Ende des Jahres steigt Dänemark zudem aus dem Eurovignetten-System aus.

In Deutschland wird die Maut ab dem 1. Juli für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen eingeführt. Dies betrifft damit auch kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Transportgewerbe und andere Branchen wie Messe- oder Gartenbau.

Seit Mai 2010 sind die Regelungen über die Kabotage (Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) 1072/2009) in der gesamten EU in Kraft getreten. Somit ist EU-weit einheitlich geregelt, unter welchen Rahmenbedingungen welche Anzahl an Kabotagebeförderungen innerhalb welchen Zeitraumes durchgeführt werden dürfen und wie dies belegt werden muss.

Die EU-Verordnungen und -Richtlinien zu den Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten des Fahrpersonals (Sozialvorschriften) lassen Spielraum für Interpretationen. Deshalb hat die EU-Kommission Leitlinien veröffentlicht:

Wann und wo gelten das Sonn- und Feiertagsfahrverbot und die Fahrverbote nach der Ferienreiseverordnung in Deutschland? Welche Fahrzeuge sind vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und von den Fahrverboten nach der Ferienreiseverordnung betroffen?

Die Fahrverbote am Reformationstag (31. Oktober) in Niedersachsen und an Allerheiligen (1. November) in NRW beginnen am jeweiligen Feiertag erst um 6.00 Uhr. Außerdem wurden Autobahnabschnitte benannt, die von LKW auch zwischen 6.00 und 22.00 Uhr befahren werden dürfen.

Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt im Einzelnen aufgelistet, welche Güter vom Sonntagsfahrverbot für LKW befreit sind. Grund für diese Liste: Es gab viele Zweifelsfälle.