Logo der Industrie- und Handelskammer Hannover
  • Kontakt
  • Über uns
  • Ansprechpersonen
  • Service
  • Presse
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Aktuelle Stellenangebote
  • Kontakt
    • english
    • Leichte Sprache

Sie befinden sich hier

  1. Home
  2. Branchen
  3. Verkehrsgewerbe
  4. Regeln und Pflichten
  5. Sonn- und Feiertagsverbot
Nr. 5228266
Verkehrsgewerbe

Sonn- und Feiertagsverbot

Verkehrsgewerbe
Ausnahmen vom LKW-Sonntagsfahrverbot: Aktuelle Liste der Güter

Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt im Einzelnen aufgelistet, welche Güter vom Sonntagsfahrverbot für LKW befreit sind. Grund für diese Liste: Es gab viele Zweifelsfälle.

Verkehrsgewerbe
Lkw-Fahrverbote am 31. Oktober und 1. November in NDS und NRW

Die Fahrverbote am Reformationstag (31. Oktober) in Niedersachsen und an Allerheiligen (1. November) in NRW beginnen am jeweiligen Feiertag erst um 6.00 Uhr. Außerdem wurden Autobahnabschnitte benannt, die von LKW auch zwischen 6.00 und 22.00 Uhr befahren werden dürfen.

Verkehrsgewerbe
Sonntagsfahrverbot und Fahrverbote in der Ferienzeit

Wann und wo gelten das Sonn- und Feiertagsfahrverbot und die Fahrverbote nach der Ferienreiseverordnung in Deutschland? Welche Fahrzeuge sind vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und von den Fahrverboten nach der Ferienreiseverordnung betroffen?

  • teilen
  • drucken
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Hannover
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover

Tel: 0511 3107-0
E-Mail: info@hannover.ihk.de

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Anschrift:

IHK Hannover
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover

So erreichen Sie uns:
  • Email info@hannover.ihk.de
  • Telefonnummer 0511 3107-0
  • Facebook
  • Youtube
  • Instagram
  • Linkedin
  • Leichte Sprache
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
Icon: Icon:
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung