Verkehrsgewerbe
An Sommer-Samstagen und in Einzelfällen: LKW-Fahrverbote in Österreich 2025
Vom 5. Juli bis 30. August gilt in Österreich auf vielen Bundesstraßen von 8 bis 15 Uhr ein LKW-Fahrverbot. Dies und einige weitere Verbotszeiträume hat Österreich in der 72. Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, bekannt als „Fahrverbotskalender 2025“, für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen festgelegt.
Der Kalender legt spezifische Fahrverbote für LKW, LKW mit Anhängern und Sattel-Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundesstraßen fest.
Fahrverbote auf der Inntalautobahn A12 und Brennerautobahn A13:
Fahrverbote auf der Inntalautobahn A12 und Brennerautobahn A13:
- Am 25. April 2025 von 11 bis 22 Uhr sowie am 2. Juni 2025 in der Zeit von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
- Am 3. Oktober 2025 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder in einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;
Außerdem gelten an jedem Samstag im Zeitraum vom 5. Juli bis 30 August in der Zeit von 8:00 bis 15:00 auf einer Vielzahl von Bundesstraßen Fahrverbote für LKW. Welche Bundesstraßen davon im Einzelnen betroffen sind, ist in der Verordnung geregelt.
In der Verordnung sind auch Beförderungen von spezifischen Gütern aufgeführt, für die es Ausnahmen von den Fahrverboten gibt.
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Weitere Informationen zu Nachtfahrverboten sowie für den Schwerlastverkehr sind über die Internetseite der Wirtschaftskammer Österreich abrufbar.
In der Verordnung sind auch Beförderungen von spezifischen Gütern aufgeführt, für die es Ausnahmen von den Fahrverboten gibt.
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
Weitere Informationen zu Nachtfahrverboten sowie für den Schwerlastverkehr sind über die Internetseite der Wirtschaftskammer Österreich abrufbar.
Stand: 24.04.2025