Tourismus

Kurzzeitvermietungen: Bundesnetzagentur neue Datendrehscheibe

Die EU-Verordnung 2024/1028 „über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ (Regulation - EU - 2024/1028 - EN - EUR-Lex), die im Mai 2024 in Kraft getreten ist (Neue EU-Regeln für kurzzeitige Vermietungen über Online-Plattformen in Kraft | BMWE), führt zum 20. Mai 2026 ein System zum digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Vermieterinnen und Vermietern von Kurzzeit-Unterkünften, Behörden und Statistikämtern ein. Herzstück ist eine zentrale digitale Datendrehscheibe pro Mitgliedstaat, an die Online-Plattformen Buchungsdaten digital, automatisiert und datenschutzkonform senden und von der berechtigte Behörden diese Daten digital abrufen können. Diese neue Aufgabe als digitale Datendrehscheibe bei Kurzzeitvermietungen nimmt die Bundesnetzagentur ab dem 20. Mai 2026 auf.
Durch Verzögerungen beim EU-seitig vorgegebenen technischen Prototypen für die digitale Datendrehscheibe bleibt den Online-Plattformen wenig Zeit, um ihre eigenen technischen Vorbereitungen fertigzustellen. Hier schafft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Erleichterungen: Die Funktionstests zum Anschluss an die Schnittstelle bei der Bundesnetzagentur werden bis Ende Juni 2026 verlängert. Außerdem brauchen die Unternehmen erst am 1. September 2026 Daten für die Monate Juli und August 2026 an die Bundesnetzagentur zu senden.
Über die digitalen Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur erhalten Landes- und Kommunalbehörden künftig belastbare Daten zu Kurzzeitvermietungen, mit denen sie Tourismusströme steuern und Wohnungsmärkte dort schützen können, wo es nötig ist. Dafür müssen die an den Daten interessierten Länder und Kommunen digitale Verfahren einrichten, über die Vermieter ihre Kurzzeit-Unterkünfte einfach online registrieren können. Ob Länder und Kommunen Daten von Online-Plattformen beziehen und daher am digitalen Datenaustausch partizipieren wollen, entscheiden sie selbst. Ein solches „Opt-in“ bleibt auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.
Mit der Bundesnetzagentur, die große Expertise bei Digitalprojekten und im Digitalen Binnenmarkt mitbringt, wird das laut Bundeswirtschaftsministerium von Wirtschaft und Tourismusverbänden begrüßte Digitalisierungsprojekt für Deutschland erfolgreich umgesetzt. Vermieterinnen und Vermietern sowie den Online-Plattformen werde, so das BMWE, ihre Markttätigkeit durch einfache und bürokratiearme Online-Verfahren nach gemeinsamen EU-Standards erleichtert. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums entlastet die digitale Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur allein Online-Plattformen bei Datenanfragen in Höhe von ca. 636.000 Euro jährlich.
Statement der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMWE, Gitta Connemann: „So geht Digitalisierung mit echtem Nutzen! Die digitale Datendrehscheibe ist eine gute Nachricht für Tourismus, Mieter und Mittelstand. Künftig erhalten Länder und Kommunen verlässliche Daten zu Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Das schafft mehr Transparenz, erleichtert die Kontrolle von Wohnraumschutzgesetzen und hilft, Zweckentfremdung zu verhindern. Wohnraum muss Wohnraum bleiben. Zugleich sorgen wir für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen digitalen Plattformen und der Hotellerie. Wer sich an Regeln hält, darf keinen Nachteil haben. Die neue Lösung entlastet außerdem Unternehmen und Verwaltung. Daten werden künftig digital, sicher und einheitlich übermittelt. Das spart Zeit und Bürokratie. Ich ermuntere die Länder, dieses Angebot breit zu nutzen und den Kommunen zugänglich zu machen. Gute Daten sind die Grundlage für gute Entscheidungen.“
Zur Information: Niedersachsen nutzt bislang die „Opt-in“-Möglichkeit noch nicht.
Stand: 26.05.2026