Sie befinden sich auf der Seite der IHK Hannover.
Möchten Sie diese Seite in einem Cookie als Ihre Heimat-IHK setzen?
Sie befinden sich auf der Seite der IHK Hannover.
Bisher ist die als Ihre Heimat-IHK hinterlegt. Wollen Sie die Seite der IHK Hannover in einem Cookie
als Ihre neue Heimat-IHK setzen?
Sie werden zum Angebot der weitergeleitet.
Nr. 5163754
Ausbildungsplatzmatching
Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen
Seit Anfang des Jahres unterstützt die IHK Hannover ausbildende Unternehmen im Rahmen des Projekts „Passgenaue Besetzung“ noch intensiver bei der Suche nach Nachwuchsfachkräften. Ziel ist es, Ausbildungsinteressierte und die richtigen Betriebe zusammenzubringen.
Die IHK Hannover unterstützt ausbildende Unternehmen im Rahmen des Projekts „Passgenaue Besetzung“ noch intensiver bei der Suche nach Nachwuchskräften. Ziel ist es, Ausbildungsinteressierte und die richtigen Betriebe zusammenzubringen.
Hierbei ermittelt das Berater Team der IHK Hannover im persönlichen Gespräch mit Ihnen den betrieblichen Bedarf an Auszubildenden und erstellt Anforderungsprofile. Mit Hilfe von zahlreichen, bestehenden Kontakten zu den regionalen Schulen und in Kooperation mit anderen Partnern im Bereich der Berufsorientierung ermitteln die Beraterinnen und Berater die geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und unterbreiten dem Betrieb einen möglichst passgenauen Vorschlag. Das Ziel ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages.
Auf der Suche nach einem Azubi ?
Wir suchen zu Ihrem Anforderungsprofil passende Bewerber/-innen.
Wir nehmen Sie in unseren Vermittlungspool für Ausbildungsbetriebe auf.
Wir führen Bewerbergespräche mit potentiellen Auszubildenden durch und treffen für Sie eine Vorauswahl.
Wir beraten und unterstützen Sie während des gesamten Einstellungsprozesses, von der Stellenausschreibung bis hin zum Vorstellungsgespräch.
Mitgliedsbetriebe sparen Zeit und Kosten bei der Besetzung der Ausbildungsstellen und sichern sich somit für ihr Unternehmen den zukünftigen Bedarf an Fachkräften.
Die Beratung ist kostenfrei. Voraussetzung ist die vollständige Selbstauskunft über die Zahl der Mitarbeiter/innen (max. 249), den Umsatz und die Bilanz.