Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr

Der Unternehmer und die Unternehmerin oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung eines Unternehmens des Straßenverkehrs ausgenommen Taxen- und Mietwagenunternehmen nachweisen.
Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die Kammer, in deren Gebiet die zu prüfende Person den Wohnsitz hat. Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern hat eine Kooperationsvereinbarung mit der IHK Frankfurt am Main.