Verkehr und Logistik

Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Wir haben die Aufgabe zur Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation im Güterkraft- und Personenverkehr (gemäß BKrFQV) auf die IHK Gießen-Friedberg übertragen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die IHK Gießen-Friedberg.