Standortpolitik

Unternehmen als Teil der zivilen Verteidigung

Kriege, Krisen, Katastrophen: Was im Ernstfall auf die Bevölkerung und Unternehmen zukommt.
Stromausfall statt Lieferkettengesetz, Überschwemmungen statt Zollregularien und Cyberangriffe statt Tipps zur Digitalisierung: Die Zeitenwende trifft auch unsere Mitglieder. Deshalb hilft die Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern den Unternehmen, sich vorzubereiten – auf Situationen, die wir uns kaum vorstellen können, die aber eintreten können. Ob Mitarbeiter plötzlich fehlen, weil sie Sandsäcke füllen oder die NATO verteidigen, ob der Strom ausfällt, weil ein hybrider Angriff KRITIS getroffen hat oder ein Blitz eingeschlagen ist – die Konsequenzen sind jeweils sehr ähnlich. Die Vorbereitung auf Katastrophen und Krisen wird immer wichtiger.

Online-Seminare der hessischen IHKs

Die Weltpolitik zwischen der Straße von Hormus und dem Donezbecken oder die wachsenden Schäden durch Naturkatastrophen: die Risiken für Unternehmen nehmen zu und die Belastung z. B. der Lieferketten steigt. Wie ein realistisches Bedrohungsszenario aussieht und wie sich Unternehmen aller Branchen darauf einstellen können, vermittelt eine kostenfreie Seminarreihe der hessischen IHKs. Jeweils eine Stunde lang führen IHK-Experten in das Thema ein und beantworten Fragen, um Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Termine und Zugangslinks finden Sie hier

Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage hat die Initiative Wirtschaftsschutz die Handreichung entwickelt, um Unternehmen praxisnahe Informationen zum Umgang mit Drohnenüberflügen bereitzustellen. Der Fokus liegt darauf, Unternehmen zu befähigen, Drohnensichtungen frühzeitig zu erkennen, systematisch zu dokumentieren und diese „unverzüglich“ an die zuständige Sicherheitsbehörde – die örtliche Polizei – zu melden. Das Dokument enthält:
  • eine Einordnung der aktuellen Bedrohungsentwicklung durch unbemannte Systeme,
  • Hinweise zu Zuständigkeiten und Meldewegen,
  • konkrete Empfehlungen für betriebliche Abläufe (Vorsorge, Dokumentation, Meldung und Nachbereitung),
  • Vorgaben zur strukturierten Erfassung und Sicherung relevanter Beobachtungsdaten.
Das Bundesministerium des Innern und die Sicherheitsbehörden stellen in der Handreichung erneut klar, dass aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen (z. B. Stören, Übernehmen oder Zerstören) nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für Unternehmen nicht zulässig sind. Der Handlungsspielraum von Unternehmen beschränkt sich somit auf die Beobachtung, Dokumentation und Meldung entsprechender Vorfälle.

Weitere Informationsmaterialien und Handlungsempfehlungen