Weiterbildungsangebot gemäß § 34c GewO

Seit 1. August 2018 müssen Immobilienmakler/-innen und Wohnimmobilienverwalter/-innen innerhalb von drei Jahren eine 20-stündige Weiterbildung gemäß § 34c Gewerbeordnung nachweisen.  Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler und für Wohnimmobilienverwalter sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.
Weitere Informationen und Einzelheiten zur Weiterbildungspflicht finden Sie auf der Webseite des Main-Kinzig-Kreises.
Auch hat der Main-Kinzig-Kreis als zuständige Erlaubnisbehörde ein entsprechendes Merkblatt zu diesem Thema zur Verfügung gestellt.  
Neben zahlreichen anderen Anbietern bietet auch die IHK entsprechende Kurse an.
Das hierfür konzipierte kostenpflichtige Online-Weiterbildungspaket der IHK richtet sich an Immobilienmakler/-innen und Wohnimmobilienverwalter/-innen. Es beinhaltet thematisch unterschiedliche Module und entspricht den Vorgaben der Weiterbildungspflicht. 
Anmeldung, Termine, Kosten und weitere Informationen:
Für Immobilienmakler/-innen 
Für Wohnimmobilienverwalter/-innen
Weitere Anbieter finden Sie unter anderem im Weiterbildungsinformationssystem aller Kammern (WIS) oder über die Seite der Agentur für Arbeit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass noch weitere Anbieter am Markt tätig sein können. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Empfehlung dar.