Musterversicherungsbestätigung
Nachfolgend finden Sie die zwischen BMWi, GDV und DIHK abgestimmten Musterversicherungsbestätigungen (Versicherungsbestätigung für Personenhandelsgesellschaft; Versicherungsbestätigung ohne Personenhandelsgesellschaft).
Aufgegriffen wurde folgendes:
Aufgegriffen wurde folgendes:
- dass eine vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden von mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall jeweils für die Versicherungsnehmerin und je mitversicherte Person zur Verfügung steht; gleiches gilt auch für die Jahreshöchstleistung
- die Anregung „Textform/Faksimile ausreichend“
Der Hinweis auf die Voraussetzungen der § 15 und §15 a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist erforderlich, da die Verordnung nicht nur Wohnimmobilienverwalter betrifft. Das ist bei der VersVermV, FinVermV und ImmVermV nicht der Fall. Hinsichtlich einzelner (nicht inhaltlicher) Formulierungsfragen, insbesondere zur persönlichen Anrede oder Themen wie "gemäß" statt "nach“, gibt es nach Auskunft des GDV bei den Versicherungsunternehmen zum Teil konkrete übergeordnete Vorgaben und insofern wenig Spielraum.
Versicherungsbestätigung (ohne Personenhandelsgesellschaft)
(Briefkopf des Versicherungsunternehmens)
Kennziffer Versicherungsunternehmen: .......................…
Versicherungsnehmer: .........................
Versicherungsschein-Nummer: ..........................
Versicherungsnehmer: .........................
Versicherungsschein-Nummer: ..........................
Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO
Versicherungsbestätigung
Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der § 15 und §15a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt.
Die vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 1.000.000 EUR.
...............................
Ort, Datum
Ort, Datum
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Unterschrift des Vertretungsberechtigten des Versicherungsunternehmens
Unterschrift des Vertretungsberechtigten des Versicherungsunternehmens
Versicherungsbestätigung für Personenhandelsgesellschaft (Briefkopf des Versicherungsunternehmens)
Kennziffer Versicherungsunternehmen: ..........................
Versicherungsnehmerin: Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
Versicherungsschein-Nummer: ..........................
Versicherungsnehmerin: Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
Versicherungsschein-Nummer: ..........................
Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO
Versicherungsbestätigung
Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass die o.g. Versicherungsnehmerin ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen hat, die die Voraussetzungen der § 15 und §15 a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt.
Mitversicherte Personen sind:
1. ..................................
2. ..................................
3. ..................................
1. ..................................
2. ..................................
3. ..................................
Die vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt jeweils für die Versicherungsnehmerin und je mitversicherte Person mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils für die Versicherungsnehmerin und je mitversicherte Person mindestens 1.000.000 EUR.
Der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit in der Personenhandelsgesellschaft.
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Ort, Datum
Ort, Datum
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Unterschrift des Vertretungsberechtigten des Versicherungsunternehmens
Unterschrift des Vertretungsberechtigten des Versicherungsunternehmens