Bau- und Immobilienwirtschaft
Keine Abstriche bei Qualität: Verbände fordern Erhalt der Weiterbildungspflicht nach § 34 GewO
VDIV und weitere Fachverbände kritisieren die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und -makler. Sie warnen, dass ein Bürokratieabbau die Qualität in der Branche gefährden könnte.
Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung für Verwalter und Makler nach § 34c GewO zu streichen. In einem offenen Verbändebrief betonen VDIV und andere Fachverbände, dass die Weiterbildung zentral für Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz ist. Gerade bei komplexen rechtlichen und technischen Anforderungen sei regelmäßige Weiterbildung unverzichtbar. „Die Weiterbildung hält Verwalter und Makler auf dem neuesten Stand“, heißt es im Schreiben. Ohne sie sinkt die Qualität. Das ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Risikoabbau für die Branche.
Weitere Informationen:
