Bau- und Immobilienwirtschaft

Neue Förderung für die Umnutzung von Nichtwohngebäuden

Eigentümer von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden können ab dem 1. Juli 2026 zinsverbilligte Darlehen beantragen, wenn durch Umbau neuer Wohnraum geschaffen wird.
Gefördert werden Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten sind insgesamt bis 300.000 Euro möglich.
Weitere Informationen finden Sie bei der KfW.