Bau- und Immobilienwirtschaft
Kreisfreiheit der Stadt Hanau ab 2026: Auswirkungen auf Bau- und Immobilienbranche
Hanau wird zum 1. Januar 2026 kreisfrei. Als Folge wird das Ordnungsamt der Stadt Hanau ab dem 01.01.2026 für die Erlaubniserteilung für die in Hanau ansässigen Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO) zuständig sein.
Außerdem wird Hanau einen eigenen Gutachterausschuss für Immobilienwerte bilden. Mit der Kreisfreiheit werden ab Januar auch die Untere Wasser- und Immissionsschutzbehörde dem Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz angegliedert. Sie sind unter anderem für Gewässer- und Umweltschutz, Baustellenemissionen sowie den Betrieb von Anlagen wie Klimageräten, Wärmepumpen und Feuerungsanlagen zuständig.
