11. Juni 2026

Änderung Makler- und Bauträger-Verordnung

Änderung der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV)
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 beschlossen, dass für Immobilienmakler künftig die Pflicht zur Weiterbildung nach § 15b MaBV entfällt. Wohnimmobilienverwalter müssen dagegen weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.