Bau- und Immobilienwirtschaft

EU-Solarpflicht für Dächer

Die EU hat festgelegt, dass für bestimmte Gebäude schrittweise eine Solarpflicht eingeführt wird. Ab Ende 2026 sind zunächst öffentliche Gebäude und größere neue Nichtgebäude betroffen. Ab Ende 2029 folgen neue Wohngebäude. Es soll allerdings auch Ausnahmen geben. Die Pflicht soll nur gelten, wenn eine Solaranlage technisch, finanziell und funktional vertretbar ist. Zudem sieht die EU-Richtlinie keine generelle Solarpflicht für Bestandswohngebäude vor.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der EU-Gebäuderichtlinie.