Bau- und Immobilienwirtschaft

Neue Regelungen zum Energy Sharing

Seit dem 1. Juni 2026 kann lokal erzeugter Strom gemeinschaftlich genutzt werden. Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Betreiber von Photovoltaik- oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen können dabei überschüssigen Strom an andere Teilnehmer weitergeben. Die Verteilung erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Wohnquartiere könnte die gemeinsame Nutzung von vor Ort erzeugter Energie künftig an Bedeutung gewinnen.
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