Standortpolitik

Geschäfte und Märkte

Änderungen im Kaufrecht: Neue Pflichten für den Handel

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Im Zentrum steht unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen wie etwa Smart-Watches, aber auch ein verschärftes Gewährleistungsrecht.
Informationen finden Sie auf unserer Seite “Recht und Steuern”.

Bundestag beschließt ab dem 1.1.2022 “Plastiktütenverbot”

Mit dem Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1.1.2022 leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Von dem Verbot ausgenommen sind sogenannte "Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern, also sehr dünne Plastiktüten für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln. Hier sind noch keine Alternativen verfügbar.
Bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen ebenso unter das Verbot. 
Informationen, in Bezug auf das Plastiktüten-Verbot finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Hessisches Ladenöffnungsgesetz

  • An Werktagen dürfen Ladengeschäfte von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr öffnen. Fällt der 24.12. oder der 31.12. auf einen Werktag, so sind die Ladengeschäfte ab 14:00 Uhr zu schließen.
  • An vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr kann auf Antrag die jeweilige Gemeinde Ladenöffnungen festsetzen. Dies gilt nicht für die Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage sowie Karfreitag, Fronleichnam, den Volkstrauertag und den Totensonntag. Ebenso darf keine Ladenöffnung an den Adventssonntagen festgesetzt werden.

Ladenschlussgesetz  

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.