Beruf und Pflege

Pflegebedürftige Angehörige

In den kommenden Jahren wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen erheblich zunehmen. 68 Prozent der Pflegebedürftigen werden heute zuhause betreut, in mehr als zwei Dritteln der Fälle übernimmt ein Familienmitglied die Pflege. Das bedeutet: Immer mehr Beschäftigte müssen Beruf und Pflege kranker Angehöriger miteinander vereinbaren.

Erste Schritte

Falls ein/e Beschäftigte/r von einem Pflegefall betroffen ist, prüfen Sie
  • welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden
  • welche Herausforderungen für den Beschäftigten entstehen
  • wie die zeitliche Belastung aussieht
  • ob und inwieweit die Arbeitszeit reduziert werden soll
  • welche Auswirkungen auf das Team zu erwarten sind
  • ob die Arbeitsprozesse im Team entsprechend geändert/umverteilt werden können
Sind diese ersten Fragen geklärt, geht es daran, die für den/die Betroffene/n individuell passenden Maßnahmen festzulegen.

Maßnahmen für den Arbeitgeber (Übersicht)

Arbeitszeit und -organisation:
  • Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit, komprimierte Arbeitszeit (z.B. Vollzeit in vier statt in fünf Tagen)
  • Kurzfristig gewährte Freistellung/Sonderurlaub
  • Rücksichtnahme bei Urlaubsplanung, Überstunden, Geschäftsreisen
  • Teamarbeit (Arbeitsteilung im Team, Vertretungsregelungen)
  • Arbeitsplatzausstattung (Zugang zu Telefon, PC, Intra-/Internet auch in Bereichen, in denen das nicht wie bei Büroberufen Standard ist, z.B. in der Produktion)
  • Alternierende Heim- und Telearbeit
     
Kommunikation und Personalentwicklung:
  • Interne Kommunikation des Themas Beruf & Pflege (Intranet, Schwarzes Brett, Gesundheitstage), Bekanntmachen der vorhanden Maßnahmen, Bereitstellen von Informationsmaterial
  • Akzeptanz und Anerkennung der Pflegeleistung, Sensibilisierung der Belegschaft (Engagement der Geschäftsführung)
  • Interner Ansprechpartner für das Thema Beruf & Pflege
  • Trainings für Führungskräfte
  • Einbinden der Führungskräfte in die Maßnahmenkonzeption
  • Mitarbeitergespräche (Fragen zur Pflegesituation verbindlich integrieren)
  • Abstimmung bei Fort- und Weiterbildungen
  • Kontakthalten und Know-how Erhalt bei Freistellungen

Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen
  • Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Umwandlung von Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) in Freizeit


Service für die pflegenden Beschäftigten
  • Seminare, Schulungen, psychosoziale Beratung
  • Freiwilligen-Pool aus ehemaligen Betriebsangehörigen als Betreuungsdienst
  • Belegplätze für eine Kurzzeitpflege

Kontaktadressen / Pflegeberatung

Pflegestützpunkte beraten hilfs- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen unabhängig und neutral, beispielsweise bei der Antragstellung: