Standortpolitik

Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain

Handwerksbetriebe, die beim Kunden einen Auftrag ausführen möchten, kennen das Problem – entweder sind keine, nur bewirtschaftete oder nur teil-öffentliche Parkplätze vorzufinden. Abhilfe schafft der regionale Parkausweis Region Frankfurt RheinMain, der das berechtigte Parken unter anderem im eingeschränkten Halteverbot ermöglicht.
Betroffene Betriebe beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Firmensitzes die ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung, die in der Überwachungspraxis vor Ort in der Region Frankfurt RheinMain anerkannt wird.
Weitere Informationen zum Geltungsbereich, den Antragsberechtigungen sowie Gebühren finden Sie auf den Seiten der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain).