Ausschuss Infrastruktur und Mobilität
Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern hält das im Bundestag diskutierte „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ in seiner derzeitigen Form für nicht zielführend. Durch die im Gesetz formulierten CO2-basierten Teilsätze wird sich die Lkw-Maut in den kommenden Jahren nahezu verdoppeln. Dies entspricht durchschnittlich einer Gesamtkostensteigerung für deutsche Transportunternehmen von 4,5 Prozent. Diese Mehrkosten können von den Unternehmen nicht aufgefangen werden, so dass diese Zusatzkosten auf die gesamte Wirtschaft und schlussendlich auf die Endverbraucher umgelegt werden müssen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, diesen Entwurf zu überdenken und zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
Kurze Frist und keine Planungssicherheit
Der geplante Termin zur Inkraftsetzung des Gesetzes ist mit dem 1. Dezember 2023 denkbar schlecht gewählt. Zum einen bietet er den Unternehmen keinerlei Vorlaufzeit die erhöhten Kosten in Preisverhandlungen und Kalkulationen zu berücksichtigen. Zum anderen treffen die Mehrkosten Wirtschaft und Konsumenten im Weihnachtsgeschäft. Die Unternehmen benötigten ausreichend Vorlaufzeit, um solche Preissteigerungen einkalkulieren zu können. Die Bundesregierung sollte diese Änderung des Mautgesetzes daher später einführen.
Marktverfügbarkeit
Derzeit führen der Mangel an emissionsfreien Lkw auf dem Markt, sowie die unzureichend ausgebaute Ladeinfrastruktur dazu, dass selbst Unternehmen, die ihren Fuhrpark klimaneutral umgestalten wollen, kaum eine Chance haben dies zu realisieren. Die von der Regierung gewünschte Lenkungswirkung hin zu emissionsfreien Fahrzeugen ist daher bis mindestens 2026 / 27 nicht gegeben. Die Einführung der CO2-Kompenente im Mautgesetz im vollen Umfang kann daher nur als verfrüht bezeichnet werden.
Doppelbesteuerung
Durch die CO2-Kompenente im Mautgesetz entsteht für Transportunternehmen eine Doppelbelastung beim Ausstoß von CO2. Dies läuft den im Koalitionsvertrag enthalten Zusagen entgegen und beschädigt das Vertrauen der Branche in die Zusagen der Politik zusätzlich. Hier muss die Bundesregierung nachsteuern und eine Doppelbelastung ausschließen.
Zweckbindung der Mautmittel
Die Zweckbindung der Mauteinnahmen für Bundesfernstraßen aufzugeben und die Mittel für alle Mobilitätsformen freizugeben, sehen wir kritisch. Auf den Bundesfernstraßen hat sich in den letzten Jahrzehnten ein massiver Investitionsbedarf angesammelt. Die Mittel aus der Maut sollten daher dazu genutzt werden diese Infrastruktur instand zu halten. Die ebenfalls dringend benötigten Investitionen in die Schieneninfrastruktur können nicht von anderen Verkehrsträgern finanziert werden.
