Ehrenamt
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Industrie- und Handelskammer. Sie setzt sich aus Unternehmerinnen und Unternehmern zusammen, die alle 5 Jahre von den Mitgliedsunternehmen der IHK durch Briefwahl gewählt werden. Das Wahlverfahren für die Periode 2014 bis 2019 unterliegt der Wahlordnung vom 25.04.2013. Die Vollversammlung wählt aus ihren Reihen den Präsidenten und das Präsidium. Die Vollversammlungsmitglieder sowie alle Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.
Die Vollversammlung tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen, um die Richtlinien der Kammerarbeit, die Höhe der Beiträge und den Haushalt zu beschließen. Sie bestellt den Hauptgeschäftsführer.
Die Vollversammlung tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen, um die Richtlinien der Kammerarbeit, die Höhe der Beiträge und den Haushalt zu beschließen. Sie bestellt den Hauptgeschäftsführer.
