Deepfakes und Fake-Profile: Digitale Täuschungen mit realen Folgen
Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) hat in kürzester Zeit enorme Fortschritte ermöglicht – von intelligenten Sprachsystemen über automatisierte Arbeitsprozesse bis hin zu KI-generierten Videos und Bildern. Doch dieselben modernen Technologien eröffnen Cyberkriminellen neue Angriffsmöglichkeiten: Deepfakes. Die täuschend echt aussehenden Bild-, Audio- und Videomanipulationen, deren Erstellung früher nur mit großem technischem Aufwand möglich war, lassen sich heute mit frei verfügbaren Tools oder sogar per App erstellen.
Deepfakes wirken mittlerweile so überzeugend, dass sie nicht nur eine Gefahr für Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens darstellen, sondern auch für Unternehmen, ihre Führungskräfte und Mitarbeitenden. Deepfakes setzen bewusst auf vertraute Gesichter, bekannte Stimmen oder scheinbar offizielle Nachrichten, um Vertrauen zu erwecken. Eine gefälschte Nachricht der Geschäftsführung, ein manipuliertes Video des Vorstands oder ein gefälschtes Mitarbeiter- oder Kundenprofil – all das kann innerhalb weniger Minuten erstellt und verbreitet werden.
„Immer wieder erreichen uns Meldungen zu Fällen, in denen Kriminelle sogenannte Deepfakes mit Promis nutzen, um gefälschte Finanz- und Gesundheitsangebote glaubwürdig erscheinen zu lassen“, erläutert Syndikusrechtsanwalt Peter Lassek, Leitung Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherzentrale beobachtet immer mehr Fälle, in denen Prominente mithilfe von Deepfake-Technologie in betrügerische Kampagnen eingebunden werden. Erst vor kurzem sorgte ein Fall in Hanau für Aufsehen, bei dem ein gefälschter Social-Media-Account vorgab, der offizielle Auftritt des Hanauer Oberbürgermeisters Claus Kaminsky zu sein. Über diesen Fake-Account sollten Nutzerinnen und Nutzer in Investitionsgruppen gelockt und zu finanziellen Aktionen verleitet werden.
Die Stadt Hanau reagierte umgehend, warnte öffentlich vor der Betrugsmasche und leitete Schritte ein, um den Missbrauch zu stoppen. Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie real und lokal spürbar die Gefahr auch durch Fake-Profile inzwischen geworden ist. Peter Lassek betont: „Kriminelle setzen wie gesagt gezielt auf bekannte Persönlichkeiten, um Vertrauen zu wecken und Seriosität vorzutäuschen. Namen wie Günther Jauch, Frank Thelen, Barbara Schöneberger oder Dieter Bohlen werden oft verwendet, um angebliche Erfolgsgeschichten von Produkten glaubhaft erscheinen zu lassen. Dabei handelt es sich nicht um echte Werbung oder Aussagen der Betroffenen. In vielen Fällen wissen die Promis nicht einmal, dass ihr Bild oder ihre Stimme missbraucht wurde. Gerade Deepfake-Technik sorgt dafür, dass selbst aufmerksame Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht werden können – etwa durch Videos, in denen Promis scheinbar glaubwürdig sprechen oder Produkte empfehlen.“
Die Bandbreite der Maschen ist dabei groß. Besonders betroffen sind derzeit vermeintliche Finanzangebote wie Krypto-Investments, angeblich „staatlich geförderte“ Anlagesysteme oder Trading-Plattformen, die mit automatisierten Erfolgsgarantien werben. Auch im Gesundheits- und Lifestyle-Bereich, so die Verbraucherzentrale, werden Deepfakes häufig genutzt – etwa für angebliche Anti-Aging-Produkte oder Nahrungsergänzungsmittel. Diese falschen Anzeigen führen meist zu täuschend echt wirkenden Webseiten oder Fake-Shops, die professionell gestaltet sind und Logos, Kundenbewertungen oder scheinbare Presseberichte nutzen. Wer dort private oder Unternehmensdaten eingibt und Einzahlungen tätigt, riskiert Identitätsdiebstahl oder finanzielle Verluste.
Auch rechtlich sind Deepfakes und Fake-Profile keineswegs harmlos, da ihr Einsatz mehrere Straf- sowie Datenschutzvorschriften verletzen kann. Identitätsklau stellt nach Angaben von Lassek keinen eigenen Straftatbestand dar, dennoch könnten Betroffene auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung Auskunft verlangen, die Löschung ihrer Daten fordern sowie Schadensersatz geltend machen. Das gilt auch für Führungskräfte und Mitarbeitende von Unternehmen, deren Namen, Bilder oder Stimmen missbräuchlich eingesetzt werden.
Doch was ist zu tun, wenn etwa ein gefälschtes Profil auftaucht? Peter Lassek empfiehlt ein strukturiertes Vorgehen: „Zunächst sollte man Beweise sichern – also Screenshots vom Profil, den Inhalten und der URL anfertigen. Das Ganze zudem mit Uhrzeit und Datum genau dokumentieren und abspeichern.“ Anschließend müsse immer die Plattform informiert werden. Viele Anbieter verlangen einen Identitätsnachweis, bevor sie aktiv werden. Gerade für öffentliche Personen und Unternehmensvertreter ist das ein wesentlicher Schritt, um Imageschäden einzugrenzen. „Im weiteren Schritt empfiehlt es sich, Anzeige wegen Identitätsmissbrauch bei der Polizei zu erstatten“, betont er. Sofern personenbezogene Daten betroffen sind, können sich Betroffene darüber hinaus an die Datenschutzbehörde ihres Bundeslandes wenden. Zudem sollte die (eigene) IT-Sicherheit verstärkt werden – Passwortänderungen, die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und eine regelmäßige Sichtung möglicher Datenlecks sollten für Privatpersonen aber auch Unternehmen zum Pflichtprogramm gehören.
Autorin: Sharon De Sousa
Veröffentlichung: Januar 2026
Veröffentlichung: Januar 2026
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